
Der für den Frankfurter Flughafen zuständige Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gernot Grumbach hat das gestrige Treffen des Ministerpräsidenten Bouffier mit den Bürgerinitiative als Versuch des Ministerpräsidenten, die Bürgerinitiativen nur für seine eigenen politischen Zwecke, nämlich den Oberbürgermeisterwahlkampf in Frankfurt, zu vereinnahmen, bezeichnet. Mit ihren Sorgen hat Bouffier sie allein gelassen. Denn zu bieten hatte er ihnen nichts. Von einem warmen Händedruck und den leeren Phrasen des Ministerpräsidenten wird die Lärmbelastung der Menschen, die um den Flughafen leben, kein bisschen geringer, sagte der Frankfurter Sozialdemokrat am Donnerstag in Wiesbaden. Bouffiers mache einmal mehr den Grußaugust wie so häufig endeten die Gespräche ergebnislos.
Als Fortsetzung der jahrelangen Täuschung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger bezeichnete Grumbach Bouffiers Aussage, das Mediationsergebnis sei erfüllt. Gerne stellen wir dem Ministerpräsidenten die Ergebnisse der von uns 1998 initiierten Mediation in allen ihren Punkten noch einmal vor. Neben dem Bau der Landebahn und dem Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr, dass auch erst durch ein Gerichtsurteil erwirkt wurde, wurden nämlich noch eine Reihe anderer Bedingungen zum Ausgleich der Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit denen der Wirtschaftsvertreter festgelegt, sagte Grumbach. Dazu gehöre allen voran ein funktionierender Anti-Lärm-Pakt, in dem alle Möglichkeiten der Lärmminderung verankert werden müssten (die SPD hat im Sommer einen neuen Entwurf vorgelegt), und die Optimierung des Systems, insbesondere bei der Verlagerung von Frachtflügen. Diese Ergebnisse liegen seit dem Jahr 2000 auf dem Tisch anstatt vor Eröffnung der Landebahn alle Punkte umzusetzen hat die Landesregierung nur den Ausbau vorangetrieben, sich bei der Umsetzung der Mediation vor allem durch den Wortbruch beim Nachtflugverbot hervorgetan. Noch immer klage die Landesregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für 17 Nachtflüge.
Grumbach forderte die Landesregierung erneut auf, den Revisionsantrag gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2009 zurückzuziehen. Wer eine Entlastung der Region ernst meint, klagt nicht auf 17 Nachtflüge, so Grumbach. Das mindeste sei doch, dass die Anwälte der Landesregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht für ein striktes Nachtflugverbot plädierten.