Beurteilungsrichtlinien bei der Polizei führen zu Ungerechtigkeiten

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser und ihr wirtschaftspolitischer Kollege Uwe Frankenberger haben die neuen Beurteilungsrichtlinien bei der Polizei als „nicht ausreichend“ beurteilt. Die Richtlinien entsprächen weder den Grundsätzen moderner Personalführung noch böten sie eine Gewähr für eine objektive Leistungsbeurteilung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, so die beiden Sozialdemokraten am Mittwoch in Wiesbaden.

„Der offene Brief des Personalrates des Polizeipräsidiums Kassel offenbart die deutlichen Schwächen des von der Landesregierung eingeführten Beurteilungssystems“, sagte Frankenberger. „ Es ist offenbar nicht gerade darauf ausgelegt, die individuellen Leistungen der Betroffenen objektiv zu bewerten, sondern in erster Linie dazu, zu verhindern, dass zu viele Bedienstete allzu positive Beurteilungen erhalten“, so der Kasseler Sozialdemokrat.

„Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Verwaltungsgericht Kassel die Klage eines Polizeibeamten gegen seine Beurteilung abgewiesen hat“, sagte die Juristin Faeser. „Das Gericht hat nach einem Bericht der HNA lediglich festgestellt, dass die Beurteilungsrichtlinien nicht rechtswidrig sind und dass gegen sie nicht in eklatanter Weise verstoßen worden ist.“

Über die Qualität der Beurteilungsvorgaben im Sinne einer modernen Personalführung sage dies gar nichts aus, so Faeser. Vielmehr belege dieser Fall einmal mehr, dass die Landesregierung nach wie vor mehr Wert darauf lege, Beurteilungsverfahren so zu gestalten, dass „linientreue und unauffällige“ Beamtinnen und Beamte mehr Karrierechancen bekämen als andere.

Damit werde gerade innerhalb der Polizei die unter dem heutigen Ministerpräsidenten Bouffier und dessen ehemaligen Landespolizeipräsidenten Nedela eingeführte Führungsunkultur in veränderter Form weitergeführt, kritisierten Faeser und Frankenberger abschließend.