
Der Obmann der SPD-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Steuerfahnder-Mobbing, Norbert Schmitt, hat heute vollstes Verständnis für die beiden betroffenen Steuerfahnder geäußert, die nach Informationen der Frankfurter Rundschau und hr-Onlines wegen übler Nachrede gegen das Land Hessen und das Finanzministerium klagen. Dessen Sprecher soll vor zwei Jahren gegenüber der Presse gesagt haben, Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim litten unter Verfolgungswahl. Die Betroffenen klagen zu Recht gegen diese unglaubliche Verunglimpfung. Meines Erachtens handelt es sich dabei um eine grobe Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wenn dessen Sprecher eine solche Anschuldigung ungesühnt öffentlich tätigen kann, sagte Schmitt. Dass eine dermaßen verleumderische Äußerung von den Betroffenen nicht einfach hingenommen werde, halte er für vollkommen nachvollziehbar.