Kommunale Spitzenverbände bestärken SPD- Position zur HGO-Änderung

Als klare Bestätigung der SPD-Position, dass die Kommunen bei der Energiewende durch die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ausgebremst werden, werten die innenpolitische Sprecherin Nancy Faeser und der energiepolitische Sprecher Timon Gremmels die heutige Anhörung des Innenausschusses.

„Die drei kommunalen Spitzenverbände sowie der Verband kommunaler Unternehmen haben eindrucksvoll dargelegt, dass die von CDU und FDP eingebrachte Änderung zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen (§121 der Hessischen Gemeindeordnung) nicht geeignet ist, um das Engagement der Städte und Gemeinde in Sachen erneuerbare Energie auszubauen", so Faeser.

„Die von uns schon beim Energiegipfel vorgebrachten Kritikpunkte wurden weitestgehend geteilt. So ist die Beschränkung auf die Verteilung von thermischer Energie völlig unzureichend und bedeutet nichts anderes, als dass die Verteilung von Strom durch kommunale Unternehmen künftig nicht gestattet ist. Aber gerade der Beteiligung an Stromnetzen kommt aus Sicht der SPD und der kommunalen Spitzenverbände eine wesentliche Bedeutung zu. Erhebliche Kritik erfuhr auch die vorgeschlagene Regelung, einer landespolitischen Vorgabevon 50 Prozent privater Dritter an Gemeindeunternehmen. „Das ist für uns ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Ob und wenn ja in welchem Umfang sich private Dritte engagieren sollen, müssen aus unserer Sicht die Kommunen entscheiden. Eine vom Land vorgegebene Zwangsbeteiligung lehnen wir strikt ab", so Gremmels.

Darüber hinaus sei heute deutlich geworden, dass kommunale Aktivitäten durch das neues Klagerecht privater Wettbewerber erschwert werde. „Den Koalitionsfraktionen geht es nicht um eine zukunftsorientierte Absicherung der Energieerzeugung und –versorgung auf kommunaler Ebene. Bei ihnen steht der Schutz vermeintlicher privater wirtschaftlicher Interessen im Vordergrund", so Faeser. Es sei unglaublich, dass nunmehr den privaten national und international operierenden Großkonzernen ein Klagerecht gegen die Kommunen bevorzugt eingeräumt werde.

„Werden diese Änderungen Realität, so verschlechtert sich die Ausgangsposition der Kommunen bei der Energiewende. Die dann noch als Ergebnis des Energiegipfels darzustellen, schlägt dem Fass den Boden aus", so Gremmels. „Wir wollten mehr kommunalwirtschaftliche Betätigung und nicht weniger", so Faeser. Daher habe die SPD einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der die Abschaffung des Subsidiaritätsprinzips beinhaltete.

Die SPD-Abgeordneten forderten die Regierungsfraktionen nochmals auf, auf ihre eigenen Kommunalpolitiker zu hören, die die Änderungen ablehnen (Fuldas OB Möller, Wiesbadens OB Müller, Marburg-Biedenkopfs Landrat Fischbach etc.). Auch in zahlreichen Kommunalparlamenten und Kreistagen wurde diese HGO-Änderung in Resolutionen häufig einstimmig abgelehnt.

„Lieber keine Änderung des § 121 HGO als diese", so Faeser und Gremmels. Die beiden SPD-Politiker versprachen nach einem Wahlsieg in Hessen den Kommunen dann wieder eine echte kommunalwirtschaftliche Betätigung einräumen zu wollen. „Die Kommunen sind der Schlüssel zu einer echten Energiewenden."