
Die SPD-Fraktion hat nach Mitteilung des Abgeordneten Dr. Thomas Spies eine umfangreiche Änderung zum Gesetz zur Personalüberleitung am Uniklinikum Giessen/ Marburg zur Verbesserung der Situation der Beschäftigten vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang des Jahres die Überleitung der Beschäftigten durch die Privatisierung für verfassungswidrig erklärt.
Wichtigster Punkt sei, so Spies, dass niemand, der zum Land zurückkehren will, anschließend gekündigt werden dürfe. Das Land hat einen Fehler gemacht, nun darf es nicht erneut das Problem auf dem Rücken der Beschäftigten abladen, sagte Spies. Weiterhin sollen alle Beschäftigten das Recht zur Rückkehr zum Land bekommen, nicht nur eine willkürliche Auswahl. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten vor einer Entscheidung eine Beratung erhalten, für die das Land die Kosten tragen muss schließlich habe das Land durch ein rechtswidriges Gesetz die komplizierte Situation erst entstehen lassen.
Die Privatisierung der Unikliniken war ein schwerer Fehler. Sie basiert auf einem rechtswidrigen Gesetz. Das Mindeste ist, dass das Land alles tut, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern. Dabei muss es gerecht zugehen. Kein Landesbediensteter darf entlassen werden, weil er oder sie seine Recht wahrnimmt, so Spies abschließend.