
Der parlamentarische Geschäftsführer hat ein Interview des hessischen Ministerpräsidenten mit dem Bonner General Anzeiger, in dem er anlässlich der jüngsten Anschläge auf Bahnlinien eine personelle Verstärkung bei der Polizei gefordert hat, als Hinweis darauf gewertet, dass Bouffier mit dem Gedanken spielt, die Kürzung der 150 Anwärterstellen bei der Polizei zurückzunehmen. Es ist wichtig und richtig präventiv gegen Attentäter vorzugehen, sagte Rudolph am Montag in Wiesbaden. Allerdings müsse innerhalb der Polizei dafür auch für ausreichend Kapazität gesorgt werden. Die Landesregierung kann nicht einerseits immer neue Aufgabenbereiche für die Polizei eröffnen und andererseits die Stellen immer weiter zusammen kürzen, so Rudolph. Die angekündigte weitere Verwendung von als Trojaner bezeichneten Spähprogrammen dürfe nur dann umgesetzt werden, wenn das Innenministerium dessen Verfassungsmäßigkeit garantieren könne. Für Hessen muss unumstößlich ausgeschlossen sein, dass nicht verfassungsmäßige Spähprogramme verwendet werden, so Rudolph.
Als bemerkenswert bewertete er die Tatsache, dass Bouffier über den General-Anzeiger zwar weitgehend nichtssagende Floskeln zur Euro-Krise und dem Rettungsschirm verbreite, aber zu dem wichtigsten hessischen Thema, dem Gerichtsbeschluss zum Nachflugverbot, sprachlos bleibe. Der Ministerpräsident muss den Menschen, wie auch den Unternehmen erklären, wie die Landesregierung nun mit der Niederlage vor Gericht umgeht. Die Luftfahrtindustrie muss nun die gleiche Erfahrung machen, wie zuvor die Bürgerinnen und Bürger. Auf das Wort der Landesregierung ist kein Verlass, so Rudolph.