Gerhard Merz(SPD): Geschlossene Unterbringung ist und bleibt der falsche Weg

„Geschlossene Unterbringung von unter 14-Jährigen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist und bleibt fachlich der falsche Weg.“ Das sagte der kinder- und familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerhard Merz heute in der Aktuellen Stunde des Hessischen Landtags in Wiesbaden. „Die SPD ist der Überzeugung, dass sich die Ausübung von Zwang nicht mit den Grundprinzipien der Jugendhilfe vereinbaren lässt. Das gilt auch in den zugespitzten Fällen, die immer wieder als Begründung für die Notwendigkeit solcher Einrichtungen herangezogen werden.“ Freiwilligkeit sei die Basis für eine aktive Mitwirkung des Hilfebedürftigen im Hilfeprozess und diese sei die Basis für den Erfolg von Hilfemaßnahmen. Dem stehe die mit geschlossener Unterbringung unvermeidlich einhergehende Ausübung von Zwang diametral entgegen.

„Wir sind und bleiben überzeugt, dass bei einer konsequenten Nutzung der vorhandenen Mittel des Kinder- und Jugendhilferechts, vor allem der Möglichkeiten im Bereich der Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 – 36 SGB VII, und bei Schließung der Lücken zwischen diesen und dem Strafvollzug einerseits, der psychiatrisch-therapeutischen Behandlung andererseits eine Vielzahl der in Frage kommenden Fälle anders und besser gelöst werden könnten“, sagte Merz.

Aufgabe der Landesregierung wäre es gewesen, die verantwortlichen öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe bei der Entwicklung solcher Alternativen zu unterstützen. „Stattdessen hat das Land leider eine aktive Rolle bei der Entwicklung eines Angebots der geschlossenen Unterbringung gespielt. Damit leistet das Land einen Beitrag dazu, dass Schleusen geöffnet werden, die besser geschlossen geblieben wären“, so Merz.