
Als längst überfällig bezeichnete der behindertenpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Wolfgang Decker, die im Landtag verabschiedete Novelle des Landesblindengeldgesetzes. Nach über 30 Jahren ist eine Anpassung des Gesetzes an die sich ständig verändernde Verwaltungspraxis und aufgrund inzwischen zu Hauf ergangener Rechtsprechungen dringend notwendig, sagte Decker am Mittwoch in Wiesbaden.
Damit wird sichergestellt, dass die blinden und sehbehinderten Menschen weiterhin Rechtssicherheit bei den ihnen zustehenden Leistungen haben und auch in den kommenden Jahren den für sie wichtigen Nachteilsausgleich erhalten. Besonders positiv sei, dass auch Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, künftig einen Anspruch auf Blindengeld bekommen würden. Die SPD-Fraktion forderte die Landesregierung gleichzeitig dazu auf, eingehend zu prüfen, in welchem Rahmen auch unterstützende Leistungen für gehörlose Menschen möglich seien, so Decker.