Für die Verlängerung der aufenthaltsrechtlichen Stichtagregelung einsetzen

Als „absolut unerlässlich und unabdingbar“ hat der SPD-Landtagsabgeordnete und Integrationspolitiker Ernst-Ewald Roth die Verlängerung der aufenthaltsrechtlichen Stichtagregelung für ehemals Geduldete bezeichnet. Die SPD-Fraktion fordere die Landesregierung daher auf, sich für eine Verlängerung dieser Regelung bei der Innenministerkonferenz im Dezember einzusetzen.

Im Juli 2007 hatten in Deutschland lebende, geduldete Ausländer gemäß der gesetzlichen Altfallregelung, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern konnten, erhielten eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe. Die Aufenthaltserlaubnis auf Probe wurde zunächst bis zum 31.12.2009 erteilt und dann bis zum 31.12.2011 verlängert. In Hessen wurden bis 30. September 2010 insgesamt 2415 Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe gestellt.

„Für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht überwiegend sichern können, ist eine Verlängerung der Regelung dringend nötig, um einen Rückfall in die Duldung zu verhindern“, so Roth. „Viele Betroffene konnten bisher die weit überwiegende Lebensunterhaltssicherung nicht erreichen. Die Gründe hierfür sind jedoch in den seltensten Fällen selbst verschuldet. Sie sind auf den vorherigen Duldungsstatus, jahrelange Arbeitsverbote, in Deutschland nicht anerkannte Berufsabschlüsse, sowie das äußerst geringe Gehaltsniveau in vielen Branchen zurückzuführen“, so Roth.

„Dass Menschen, die den Duldungsstatus einmal verlassen haben, wieder in diesen zurückfallen sollen, kann nicht hingenommen werden“, so der SPD-Politiker weiter. „Folge wären beispielsweise die Wiederauferlegung der Residenzpflicht, sowie restriktive Arbeitsmöglichkeiten bis hin zu Arbeitsverboten. Hieran kann niemand Interesse haben.“
Die Widersprüchlichkeit der von CDU-Politikern häufig genutzten Formulierung der „Einwanderung in soziale Sicherungssysteme“ werde gerade im Bereich der Kettenduldungen besonders deutlich.

„Man kann den Menschen nicht auf der einen Seite vorwerfen, dass sie „in die sozialen Sicherungssysteme einwandern“, sie aber auf der anderen Seite andauernd im Duldungsstatus belassen und ihnen so über Jahre den Zugang zum Arbeitsmarkt verwehren“, so Roth. Ein jahrelanger Duldungsstatus Betroffener könne nur als „unmenschlich“ bezeichnet werden. Diejenigen, die den Status durch die Stichtagregelung einmal verlassen haben, dürften daher nicht wieder in diesen zurückversetzt werden.
Als „ zunächst einmal begrüßenswert“ bezeichnete Roth hingegen den in diesem Jahr neu geschaffenen § 25 a AufenthG. „Hier ist endlich eine kontinuierliche Regelung gefunden worden, die den Ausweg aus dem Duldungstatus nicht von einem Stichtag abhängig macht. Allerdings bleiben Kinderlose und Alleinstehende außen vor. Auch das Kriterium des erfolgreichen Schulbesuchs bleibt fragwürdig. Schlimmstenfalls kann der Aufenthalt einer ganzen Familie vom schulischen Erfolg des Kindes abhängen. Hier müssen Änderungen vorgenommen werden“, so Roth abschließend.