Landesregierung muss sich gegen Schwarzgeld-Abkommen einsetzen

Anlässlich der von der SPD beantragten Aktuellen Stunde „Hessen muss Steuerabkommen mit der Schweiz ablehnen — kein Herz für Schwarzgeld-Sünder“ hat der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Marius Weiß die Landesregierung aufgefordert, sich für eine Überarbeitung des von der Bundesregierung geplante Schwarzgeld-Abkommen mit der Schweiz einzusetzen. „Eine angemessene Besteuerung dieses Schwarzgeldes dient der Herstellung von Steuergerechtigkeit“, sagte der Abgeordnete am Donnerstag in Wiesbaden.

Die Hessinnen und Hessen hätten die Landesregierung in der Schuldenbremse dazu verpflichtet, auch die Einnahmeseite bei der Konsolidierung zu beachten. „Die Abstimmung über das Steuerabkommen mit der Schweiz ist damit ein Lakmustest für die Ernsthaftigkeit und die Glaubwürdigkeit der Hessischen Landesregierung“, so Weiß.

„Steuerhinterziehung ist eine Straftat und ein Akt fehlender Solidarität mit der Gesellschaft. Dass solche kriminellen Straftäter jetzt nachträglich noch für ihr gesellschaftsschädigendes Verhalten durch eine niedrigere Besteuerung und den Erhalt ihrer Anonymität belohnt werden, ist ein Skandal“, so Weiß.

Angesichts einer geschätzten Summe von deutschem Schwarzgeld in der Schweiz von mindestens 130-150 Milliarden Euro sei der von der Schweiz zu entrichtende Garantiebetrag von lediglich 1,9 Milliarden Euro ein „schlechter Witz“ und entspräche weniger als zwei Prozent der Gesamtsumme.

Geplant sei in dem Abkommen statt des normalerweise fälligen Spitzensteuersatzes von 42 Prozent lediglich eine nachträgliche Besteuerung des hinterzogenen Vermögens von 19 Prozent bis maximal 34 Prozent, der durchschnittliche Steuersatz läge nach Expertenschätzungen zwischen 20 und 25 Prozent. „Die Bundesregierung verzichtet damit freiwillig auf Steuermehreinnahmen im beträchtlichen zweistelligen Milliardenbereich, die nicht nur dem Bund, sondern auch den Ländern zu Gute gekommen wären.“

Zudem solle das Abkommen erst ab 2013 in Kraft treten und auf rund 10 Jahre begrenzt sein. „Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass alle Steuerhinterzieher ausreichend Zeit haben, ihre Schäfchen in die nächste Steueroase zu verschieben“, so Weiß weiter.

Auch sollen deutsche Behörden kein Einsichtsrecht haben, sondern auf die Unterstützung der bisherigen Helfer bei der Steuerhinterziehung angewiesen sein. „Dass die Schweizer Banken trotz jahrzehntelanger Mithilfe zur Steuerhinterziehung völlig unbehelligt bleiben sollen, ist mit unserem Verständnis eines Rechtsstaates nicht zu vereinbaren“, so der Sozialdemokrat.

Desweitere werde vereinbart, dass die deutschen Behörden zukünftig keine weiteren CDs mit den Daten deutscher Steuerflüchtlinge verwenden dürfen und deutsche Finanzbehörden nur noch 999 Anfragen in zwei Jahren an die Schweizer Behörden richten dürfen. Auf Grund der CD-Käufe hätten sich in rund zwei Jahren aber mehr als 26.000 Deutsche selbst angezeigt.