Versorgungslücken für Polizeibeamte im Ausland werden nicht geschlossen

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion hat bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes über die Auslandseinsätze der Polizei die Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung für die Polizeibeamten des Landes Hessens betont. „Mit dem heutigen Gesetzentwurf wollen wir die hessischen Polizeibeamten und ihre Familien bei Auslandsmissionen endlich gesetzlich absichern“, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch in Wiesbaden. Leider könne nicht ausgeschlossen werden, dass die hessischen Landesbediensteten dabei auch in Regionen eingesetzt werden, in denen bewaffnete Konflikte oder sogar Krieg vorherrschen. Die SPD bekenne sich ausdrücklich zu der wichtigen humanitären Aufbauhilfe durch Polizeibeamte im Ausland.

Der Grundsatzerlass der Landesregierung zu den Polizeientsendungen enthalte allerdings Lücken zum Nachteil der Beamten. Die Landesregierung verlagere die Risiken einseitig auf die Beamtinnen und Beamten. Zudem sei es angezeigt, das Parlament an der Entscheidung zur Entsendung von Polizeibeamten zu beteiligen. Die Bundesländer stellen zweidrittel des Kontingentes und der Bund nur ein Drittel. Der Deutsche Bundestag habe aber im Gegensatz zum Landtag gemäß dem Bundespolizeigesetz ein Rückholrecht und ein Informationsrecht. Es sei höchste Zeit, dass dem Landtag diese Rechte auch zustünden. Das fordere schon das Transparenzgebot.

Der Landesgesetzgeber sei für die Polizei zuständig, entscheide über ihre Einstellung und habe das Budgetrecht. Deshalb müsse das Parlament in der Frage beteiligt werden, ob hessische Polizeibeamten ins Ausland entsandt werden. Gemäß Artikel 30 und 70 Grundgesetz hätten die Bundesländer die Hoheit über ihre Landespolizei. Aus diesem Grund entscheide bereits jetzt die Landesregierung, ob und wenn ja, wie viele Polizisten sie auf eine Mission entsenden will. Leider sei das Parlament daran nicht beteiligt, so Faeser.

Es gehe um eine nachhaltige friedenssichernde Stabilisierung in Krisengebieten. „Wir haben kürzlich bei einem Aufenthalt in Palästina einen hessischen Beamten getroffen. Lassen Sie uns dafür Sorge tragen, dass er und viele seiner Kolleginnen und Kollegen hinreichend versichert und abgesichert sind. Wir wären mit einem Entsendegesetz führend in der Bundesrepublik“, sagte Faeser.