
Anerkannte Tierschutzverbände sollen nach dem Willen der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag zukünftig in tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren und Gesetzgebungs-verfahren ihre Stimme für Tierrechte geltend machen und behördliche Entscheidungen gerichtlich prüfen lassen dürfen.
Bei der Einbringung eines Entwurfes für ein Verbandsklage- und Beteiligungsrecht in Verwaltungsverfahren von anerkannten Tierschutzverbänden warb die SPD-Abgeordnete Judith Pauly-Bender bei allen Fraktionen im Hessischen Landtag für die Stärkung des Tierschutzes in Hessen.
Ob das Bundestierschutzgesetz im Interesse der Tiere bei uns in Hessen zum Tragen komme, entscheide sich im Prozess des Verwaltungshandelns und bislang auch leider sehr einseitig im Gerichtsweg, da derzeit nur Tierhalter und Nutzer gegen tierschutzfreundliche behördliche Entscheidungen nach §18a Tierschutzgesetz gerichtlich vorgehen dürften, während dem Tierschutz kein Gerichtsweg offen stehe.
Hier solle der Gesetzentwurf Ausgleich schaffen und dem Bundestierschutzgesetz zur praktischen Umsetzung verhelfen, so Pauly-Bender. Das Gesetz solle durch die Beteiligung des Tierschutzes in den Verwaltungsverfahren präventiv wirken und die Interessen von Tierschutz und Nutzung zum Ausgleich bringen. Wo dies nicht gelinge, sollten Tierschutzverbände ebenso wie bislang nur Tierhalter und Nutzer eine neutrale Verwaltungsgerichtsentscheidung einholen dürfen, wenn sie sich nicht gehört fühlten.
Insofern diene das Gesetz dem Interessenausgleich gerade des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Hessen. Bremen, das Saarland und Nordrhein-Westfalen verfügten bereits über ein solches Gesetz.
Pauly-Bender zeigte sich zuversichtlich, dass die parlamentarische Anhörung alle Vorurteile gegen das Tierschutzverbandsklagerecht ausräumen könne. Eine Klageflut produziere das Gesetz gerade nicht. Seinen größten Nutzen entfalte es vorbeugend. Statt Tierhalter und -nutzer in die Konfrontation zu treiben, biete es die Chance, zu einem frühzeitigen Interessenausgleich.