
Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser hat die heutige Berichterstattung in der Frankfurter Rundschau als weiteren Beweis dafür gewertet, dass es sich beim Fall Bergstedt um einen Fall aus dem rechtsstaatlichen Tollhaus handelt, wie er nur in Hessen möglich ist. Die massive Kritik der Generalstaatsanwaltschaft und des Oberlandesgerichts am rechtswidrigen Vorgehen des Polizeipräsidiums und des Amtsgerichts Gießen im Fall Bergstedt trifft auch den ehemaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Bouffier, sagte Faeser am Mittwoch in Wiesbaden.
Faeser erinnerte daran, dass im Jahr 2006 in Hessen einem Menschen vier Tage lang vom Staat in rechtswidriger Weise die Freiheit genommen worden sei.
Unter der politischen Verantwortung des heutigen Ministerpräsidenten habe die Polizeiführung selbst vier Jahre später keinerlei Anlass gesehen, eigenständig zu überprüfen, wer innerhalb der Polizei für diese massive Rechtsverletzung die Verantwortung trage. Vielmehr sei versucht worden, dass ganze mit einer Kommunikationspanne zu bagatellisieren und Bouffier habe stets angegeben, dass er sich an den Vorgang nicht mehr erinnere.
Heute stehe nach Angaben der Frankfurter Rundschau für die Generalstaatsanwaltschaft fest, Bouffier sei noch am Tag der rechtswidrigen Freiheitsberaubung über die Maßnahme vom Polizeipräsidenten Schweizer informiert worden.
Dennoch habe es gezielter Nachfragen der SPD sowie im Oktober 2010 eines Berichtsantrags bedurft, um die rechtswidrigen Vorgänge im Polizeipräsidium Mittelhessen weiter aufzuklären.