Dr. Judith Pauly-Bender (SPD): Tierrechtsvertreter müssen im Interesse von Tieren klagen können

Die SPD-Fraktion hat angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Tierschutzverbandsklage in den Landtag einzubringen. „Tierschutz hat zwar Verfassungsrang. Bislang kann in Hessen jedoch nur von Tiernutzern geklagt werden, die sich in ihren Rechten zur Tiernutzung eingeschränkt sehen. Nun soll anerkannten Tierrechtsvertretern die gleichberechtigte Klagebefugnis im Interesse der Tierrechte eingeräumt werden“, sagte die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Judith Pauly-Bender, zum aktuellen Vorstoß der Hessischen Sozialdemokaten, der sich an einer Vorlage aus Nordrhein-Westfalen anlehnt.

„Die SPD möchte damit die grundlegende Debatte in Hessen anstoßen, nachdem bereits andere Bundesländer eine solche Klagemöglichkeit auf den Weg gebracht haben und ganz unterschiedliche Koalitionsverträge auf Länderebene diesen Sollpunkt beinhalten“, sagte die SPD-Abgeordnete. Tiere könnten sich nicht wehren. Deshalb müsse ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren hergestellt werden. Bisher konnte nicht gegen ein Zuwenig an Tierschutz geklagt werden, gegen ein Zuviel aber schon.

Pauly-Bender sagte, sie erachte die Landesverbandsklage als notwendig für die Beteiligungs- und Anhörungsrechte anerkannter Tierschutzvereine, für die Überprüfung von Haltungsbedingungen, Laborversuchen und Tierschutzüberwachungsmaßnahmen sowie von Vorgaben beispielweise zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln.

Die SPD Landtagsfraktion setze im Prozess der Anhörung ihrer Initiative auf den interfraktionellen Einigungswillen zugunsten der abhängigen und genutzten Tiere, deren Rechte von Menschen vertreten werden müssten, da sie keine Stimme hätten.