
Die heutige umfangreiche Anhörung zur Änderung der Hessischen Gemeinde- und Landkreisordnung zeigt wieder einmal, dass CDU und FDP elementare Interessen der hessischen Kommunen missachten und rückwärtsgewandt agieren, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nancy Faeser, heute in Wiesbaden.
Die Anzuhörenden, die die Interessen der Kommunen vertreten und sich für zukunftsorientierte Rahmenbedingungen eingesetzt haben, kritisierten sehr nachdrücklich, dass die vorgelegten Vorstellungen der Regierungsfraktionen die ansonsten von allen gesellschaftlichen Kräften forcierte Energiewende, den Energiegipfel der Landesregierung und die Kommunalisierung der Energieversorgung blockierten. Deshalb sei es dringend erforderlich, im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung den Handlungsspielraum der Kommunen im Interesse der Bevölkerung insbesondere zugunsten der Energieversorgung und der Breitbandversorgung zu erweitern.
Desgleichen stieß auf breite Ablehnung, dass die Mehrheit von CDU und FDP die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise in der aktuellen finanziellen Notlage nicht aktiv unterstützte, sondern den Kommunen immer wieder zusätzliche Beschränkungen auferlegte. So solle die Möglichkeit der Kommunen, Defizite verantwortungsbewusst durch Kassenkredite aufzufangen, durch die Einführung eines Genehmigungsvorbehalts erschwert werden. Dies sei, so Faeser, bei allen beteiligten Kommunalvertretern auf Unverständnis und Widerstand gestoßen.
Zusätzlich wies die Sozialdemokratin darauf hin, dass CDU und FDP auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger offenbar völlig aus den Augen verloren hätten. So greife die von dem vorliegenden Gesetzentwurf der SPD abweichende Regelung zur Erleichterung von Bürgerbegehren viel zu kurz und eine sich durch die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für den Einzelnen ergebende finanzielle Entlastung werde völlig ausgeschlossen.
Faeser kündigt deshalb an, dass die SPD die zahlreichen Anregungen aus dem Anhörungsverfahren aufgreifen und entsprechende Änderungen im Interesse der hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie der Bevölkerung auf den Weg bringen werde.