Michael Siebel: SPD legt Gesetz zur Förderung der Medienkompetenz vor

„Der Umgang mit neuen Medien bekommt in unserer Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert. Gerade jüngere Menschen nutzen das Internet mit all seinen Erscheinungsformen sowohl in der privaten als auch in der schulischen und beruflichen Kommunikation. Wir glauben, dass dieser Entwicklung auch durch einen gesetzlichen Rahmen Rechnung getragen werden muss und legen deshalb heute das Gesetz zur Förderung der Medienkompetenz in Hessen vor.“ So begründete der medienpolitische Sprecher und stv. Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Michael Siebel am Dienstag in Wiesbaden den Gesetzentwurf seiner Fraktion zur Förderung der Medienkompetenz.

Die unterschiedlichen Kommunikationsplattformen im Internet oder die Diskussion, ob beispielsweise Wikipedia-Einträge in wissenschaftlichen Arbeiten als Quellennachweise hinreichend seien, verdeutlichten ansatzweise diese Entwicklungen. „Ein breites öffentliches Interesse an Fragen der Medienkompetenz entsteht dann, wenn es zu außergewöhnlichen Ereignissen kommt. Dazu gehören Gewaltverbrechen, die im Zusammenhang mit der Nutzung neuer Medien stehen. Und dazu gehört der unreflektierte Umgang mit personenbezogenen Daten, der das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt“, sagte Siebel.

„Medienkompetenz ist aber auch im Umgang mit den alten Medien ein gesellschaftspolitisches Thema. So verändert sich die Rundfunklandschaft stetig. Neue Formate und neue Formen der Rezeption wie aber auch der Partizipation an und in den alten Medien stellen uns als Einzelne aber auch als Gesellschaft vor neue Herausforderungen“, so Siebel

Der Gesetzentwurf umfasse Änderungen in fünf Landesgesetze und sei deshalb als Artikelgesetz angelegt. Kernpunkt sei die bessere finanzielle Ausstattung der Landesanstalt für privaten Rundfunk. Ihr solle in einem Dreijahresplan der volle Betrag der so genannten Zwei-Prozent-Mittel der Rundfunkgebühren zugesprochen werden. Zweiter Schwerpunkt seien die Veränderungen im Lehrerbildungsgesetz und im Kinder- und Jugendgesetzbuch. „Hier werden die wesentlichen Grundlagen für einen Bildungsauftrag im Bereich der Medienkompetenz gelegt“, so Siebel
Nach Auffassung der SPD müsse die Förderung der Medienkompetenz in Hessen qualifiziert und vernetzt erfolgen. „Neue und alte Medien tragen ganz maßgeblich zur Meinungs- und Willensbildung bei. Sie sind Inhalt und Träger von Bildungsprozessen und sie sind Träger und Inhalt von Freizeitaktivitäten“, sagte der Medienpolitiker.

Das Gesetz sehe eine Bündelung der medienpädagogischen Aktivitäten der Hessischen Landesregierung durch die Übertragung dieser Aufgaben auf die Landesanstalt für Privaten Rundfunk (LPR) vor. Gleichzeitig sollten die so genannten Zwei-Prozent-Mittel ausschließlich der LPR übertragen werden, um diese inhaltlichen Aufgaben stärker als bisher wahrnehmen zu können. Diese Vollzuweisung der Zwei-Prozent-Mittel solle in drei Stufen erfolgen, um sowohl der LPR wie dem Hessischen Rundfunk (HR) eine stufenweise Planung bei der Umstellung zu ermöglichen.

Der Hessische Rundfunk solle durch Änderungen im Gesetz über den Hessischen Rundfunk zur Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung der Medienkompetenz im Rahmen des Rundfunkauftrags des öffentlich rechtlichen Rundfunks verpflichtet werden. Eine Neuordnung der Gremien solle diese Aufgabe unterstützen.

Siebel forderte, dass der Rundfunkstaatsvertrag mit der nächsten Novelle im Hinblick auf die Aufgaben der länderübergreifenden Kontrollfunktion von Jugendschutz.net überprüft werden müsse. Da die Verhandlungen über die Rundfunkstaatsverträge von der Rundfunkkommission vorbereitet würden, sei diese Veränderung nicht in dem Artikelgesetz festgelegt, sondern als Empfehlung an die Landesregierung gerichtet.

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes werde der Bedeutung der Medienkompetenz in der Lehrerbildung Rechnung getragen. „Nur wenn die Lehrkräfte entsprechende Kenntnisse haben, kann die Vermittlung von Medienkompetenz in den Schulen gelingen“, so Siebel.

Im Hessischen Schulgesetz solle die Erziehung zu Medienkompetenz und zum mündigen Umgang mit modernen Medien erstmalig als wichtiger Grundsatz der schulischen Bildung und Erziehung vorgesehen werden. Diese Grundsatzbestimmung werde Rückwirkungen in allen Bereichen des unterrichtlichen Geschehens haben. Darüber hinaus werde die Aufgabe der Medienzentren als Beratungs- und Unterstützungsinstanz für die Schulen in medienpädagogischen Fragen gestärkt.