
Der parlamentarische Geschäftsführer der hessischen SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat die Landesregierung erneut dazu aufgefordert, Details zu den durchgeführten Meinungsumfragen preiszugeben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat uns mit Entscheidung vom 6. Juni dieses Jahres darin bestärkt, dass die Landesregierung unsere Fragen zum Thema beantworten muss. Bis jetzt ist sie Antworten auf unsere Kleine Anfrage im Grundsatz schuldig geblieben, weil die Umfragen nach ihrer Auffassung ausschließlich zur Unterrichtung und Meinungsbildung der Landesregierung dienen, sagte Rudolph am Freitag in Wiesbaden. Die SPD sehe ihre Ansprüche durch das Urteil mit Aktenzeichen Vf 49-IVa-10 gestärkt. Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes belegt, dass die Rechtsauffassung der Landesregierung weder nachvollziehbar noch rechtlich haltbar sei.
Um endlich Aufklärung über die Inhalte der Meinungsumfragen zu erlangen, habe die SPD erneut eine Kleine Anfrage gestellt. Wir wollen nun detailliert wissen, bei welchen demoskopischen Instituten Umfragen durchgeführt wurden, wie teuer sie im einzelnen waren und welche konkreten Fragen gestellt wurden, so Rudolph. Darüber hinaus verlange die SPD auch Aufklärung über den Zweck, den die Landesregierung mit den Umfragen verfolge und welche Konsequenzen sich aus den Ergebnissen abgeleitet hätten. Die Landesregierung muss nun endlich zu den durchgeführten Meinungsumfragen Stellung nehmen. Die Geheimhaltungspolitik von Schwarz-Gelb muss endlich ein Ende haben, sagte Rudolph.