Umgang mit Fall „Thurau“ ist symptomatisch für schlechten Führungsstil

„Der Umgang des Innenministers Rhein und seines Ministeriums mit der Personalie Thurau belegt gleich in mehrfacher Hinsicht, wie schlecht es um den Führungsstil innerhalb des Innenministeriums und des Landespolizeipräsidiums bestellt ist“, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser heute in Wiesbaden.

Es sei auch im Interesse der betroffenen LKA-Präsidentin nicht hinnehmbar, dass aus dem Ministerium vertrauliche Informationen an die Presse lanciert werden. Damit werde die öffentliche Meinung parallel zu einem Personalverfahren beeinflusst, dass darauf gerichtet sei, die Betroffene aus einer Funktion zu entfernen. Das sei nicht nur schlechter Stil, sondern zeige in besonderer Weise, wie seitens der politischen und polizeilichen Führung weiterhin mit Bediensteten umgegangen werde, die in Ungnade gefallen seien.

Man könne sich als Minister nicht vor die Presse stellen und die durch gezielte Indiskretionen des eigenen Hauses provozierten Fragen damit beantworten, dass man zu laufenden Personalvorgängen keine Angaben mache, sagte die Innenpolitikerin. Auch dass das Ministerium aktiv geworden sei, obwohl die Probezeit noch ein Jahr währe und die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Frau Thurau noch gar nicht abgeschlossen seien, schaffe erheblichen Klärungsbedarf. Zudem wies sie darauf hin, dass strafrechtliche Ermittlungen kein Grund seien, kein Disziplinarverfahren einzuleiten, wenn es dafür Gründe gebe. Sobald die Annahme eines Dienstvergehens vorliege, könne unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungen ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Dieses hätte etwa auf Grundlage des Urteils um Fall Z. geschehen können. In anderen Bereichen der Landesverwaltung, etwa im Justizvollzug, erfolgten Disziplinarverfahren auch unabhängig von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

Der Minister müsse dem Parlament gegenüber darlegen, warum der Innenminister zum jetzigen Zeitpunkt die einstmals von seinem Vorgänger Bouffier betriebene Personalauswahl auf diese Weise beenden wolle und was seine Meinung, Frau Thurau sei eine untadelige Beamtin, geändert habe. Hier sei der Innenminister dem Parlament eine Erklärung schuldig und er müsse auch darstellen, was an den Gerüchten dran sei, dass man versucht habe, Frau Thurau im Justizbereich „unterzubringen“, bzw. welche Aufgaben die LKA-Präsidentin nach den Vorstellungen des Ministers künftig wahrnehmen solle.