Tierschutzvereine brauchen gleiche Klagebefugnisse wie Tiernutze

Die hessische SPD-Landtagsfraktion will mit einer Gesetzesinitiative die Tierrechte stärken und anerkannten Tierrechtsvertretern, beispielsweise den Tierschutzvereinen und
-verbänden, gleiche Klagebefugnisse wie Tiernutzern einräumen. „Tierschutz hat Verfassungsrang. Bislang kann in Hessen nur von Tiernutzern geklagt werden, die sich in ihren Rechten zur Tiernutzung eingeschränkt sehen. Die Interessen der Tiere können aber nicht eingeklagt werden“, begründet die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Judith Pauly-Bender, das Vorhaben nach dem Vorbild des Verbandsklagegesetzes des Stadtstaates Bremen.
Die SPD wolle, nachdem zwischenzeitlich auch das nordrheinwestfälische Kabinett im Mai dieses Jahres einen diesbezüglichen Kabinettentscheid vermeldet habe, auch eine hessische Debatte zum Thema. „Initiativen in anderen Bundesländern hatten bereits Erfolg und unterschiedliche Koalitionsverträge auf Länderebene enthalten diesen Sollpunkt.“ „Wir hoffen, dass sich das hessische Kabinett von den Diskussionsständen notfalls von Koalitionen mit CDU-Beteiligung anregen lässt. Was Herr Remmel für Nord-Rhein-Westfalen formuliert, stellt sich im Saarland nicht anders dar: Tiere können sich nicht wehren, und deshalb ist ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren so wichtig. Bisher konnte überhaupt nicht gegen ein Zuwenig an Tierschutz geklagt werden, gegen ein Zuviel aber schon. Tiere, die unter ihren Haltungsbedingungen leiden, benötigen einen wirksamen Rechtsschutz.“
Pauly-Bender schließt sich dem nordrhein-westfälischen Minister Remmel an, der immer wieder betont, wie notwendig die Landesverbandsklage für die Beteiligungs- und Anhörungsrechte der anerkannten Tierschutzvereine sei, gerade für die Überprüfung von Haltungsbedingungen, bei Verstümmelung der Tiere, beispielsweise durch die Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln, bei Laborversuchen und Tierschutzüberwachungsmaßnahmen.
Die SPD-Landtagsfraktion setze im Prozess der Anhörung ihrer Initiative auf den interfraktionellen Einigungswillen zugunsten der abhängigen und genutzten Tiere, deren Rechte von Menschen vertreten werden müssen, da sie keine Stimme hätten, so Pauly-Bender.