
Der stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dr. Thomas Spies hat scharfe Kritik an CDU und FDP geübt, weil diese einem Antrag zur besseren Versorgung von Palliativpatienten die Zustimmung verweigern. Wir brauchen eine Lösung für einen zugegeben sehr speziellen, aber nicht seltenen Fall der Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden zuhause, da die jetzige Situation die Ärzte mit Strafe bedroht, erläuterte Spies.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist das Betäubungsmittelgesetz. Dieses verbietet es dem Arzt, starke Schmerzmittel beim Patienten zu belassen, damit dieser sich für einen Übergangszeitraum selbst versorgen kann. Solche Fälle treten auf, wenn beispielsweise am Wochenende eine Apotheke, die das entsprechende Medikament vorhält, nicht geöffnet hat oder für den Patienten nicht erreichbar ist. In diesen Fällen kann der Arzt dem Patienten nach derzeitiger Rechtslage nur helfen, indem er ihn mehrfach aufsucht, um jedes Mal die entsprechende Dosis zu verabreichen.
Wenn der Arzt dem Patienten für den Übergang die erforderlichen Dosen komplett überlässt, wie das medizinisch richtig wäre, macht er sich strafbar. Und das, obwohl der schwerkranke Patient aus der Apotheke eine weit größere Menge Schmerzmittel erhalten dürfte wenn er denn dort hinkäme. Und für diesen eng begrenzten Fall wollen wir eine Ausnahmeregelung schaffen, die den Arzt von Strafe freistellt. Leider haben CDU und FDP es abgelehnt, unserem Vorschlag zu folgen. Dies ist bedauerlich, weil damit sowohl die Patienten als auch die Ärzte im Regen stehen gelassen werden, kritisierte Spies.