
Die heutige Zusammenlegung des privaten und öffentlichen Datenschutzes in Hessen auf Grundlage eines Gesetzentwurfs der SPD mit einem Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und GRÜNE hat die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser nachdrücklich begrüßt. Heute ist ein guter Tag für den Datenschutz in Hessen, sagte die SPD-Innenpolitikerin am Mittwoch im Hessischen Landtag. Wir regeln mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Zusammenlegung des privaten und öffentlichen Datenschutzes in einer unabhängigen Stelle, nämlich beim Hessischen Datenschutzbeauftragten. Neu ist dabei aber vor allem die Unabhängigkeit der Kontrolle des privaten Datenschutzes, die europarechtlich notwendig ist, sagte Faeser. Bislang habe der private Datenschutz der Fach- und Dienstaufsicht des Innenministeriums unterstanden, da er im Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelt war. Mit dem heute beschlossenen Gesetz erhält der Datenschutz in Hessen eine herausragende Stellung, sagte Faeser.
Diese besondere Bedeutung ist auch deshalb notwendig, weil der Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger immer wichtiger wird, sagte die Innenpolitikerin. Tagtäglich, ob am Arbeitsplatz, beim Einkaufen oder am heimischen Computer, müsse man mit Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung rechnen. Nun hätten die Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Anlaufstelle, an die sie sich mit ihren Anliegen wenden könnten. Der Datenschutzbeauftragte wird an den Landtag angelehnt und es wird künftig einen Unterausschuss Datenschutz im Hessischen Landtag geben.
Der fraktionsübergreifende Beschluss basiert auf einem Gesetzentwurf der SPD, der im April 2009 mit Blick auf die europäische Datenschutzrichtlinie und unabhängig vom späteren Urteil des EuGH vom 9. März 2010 entstanden ist. Wir wollten damit bereits 2009 ein seit zehn Jahren von uns verfolgtes Ziel umsetzen und erreichen, dass Hessen wieder Vorreiter im Datenschutz ist, so Faeser. Dies sei nun gelungen.