Michael Siebel (SPD): Hessische Gemeindeordnung für aktive Bürgergesellschaft öffnen

„Wir wollen unsere HGO für die modernen Anforderungen der „Mitmachdemokratie“ und der „aktiven Bürgergesellschaft“ öffnen und schlagen vor, die rechtlichen Rahmenbedingungen den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der Sicherung der Daseinsvorsorge anzugleichen“, sagte der kommunalpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion Michael Siebel bei der Landtagsdebatte zum Entwurf einer Hessischen Gemeindeordnung von CDU und FDP am Mittwoch in Wiesbaden.

Die SPD hatte mit ihrem Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene bereits einen Vorschlag zur Absenkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gemacht um die Möglichkeit der politischen Partizipation der Bevölkerung zu verbessern. „Wir begrüßen, dass Ihr HGO-Entwurf unseren Vorschlägen im Hinblick auf die Einleitung des Bürgerbegehrens Rechnung trägt“, sagte Siebel an die CDU/FDP-Koalition gerichtet, „aber nicht die Quoren bei der Entscheidung, also dem Bürgerentscheid, verändert“.

Im Hinblick auf die weiteren Beratungen merkte Siebel an, dass die SPD-Fraktion den Vorschlägen des Städte- und Gemeindebundes für die Einführung des Einwohnerantrags, wie er sich in der Niedersächsischen Gemeindeordnung findet, positiv gegenüber stehe. Auch der Ansatz der Bürgerbefragung werde von der SPD positiv gesehen. Die Möglichkeit, dass in Angelegenheiten der Gemeinden eine von der Gemeindevertretung aktiv ausgehende Befragung der Bürgerinnen und Bürgern ausgehen kann, finde die SPD bedenkenswert.

Wirtschaftliche Betätigung zur Sicherung der Daseinsvorsorge

„Wir wollen eine Veränderung des § 121 HGO, die es den Kommunen ermöglicht, auch künftig ihren finanziellen Eigenanteil an der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung zu erwirtschaften“, sagte der kommunalpolitische Sprecher. Dies stärke die Leistungsfähigkeit der Kommunen und sei geeignet, die Abgabenlast der Bevölkerung zu reduzieren. Die SPD werde deshalb sehr konkrete Vorschläge zur Erweiterung des Definitionsbereichs machen, was wirtschaftliche Betätigung umfasst und den Kommunen ermöglichen, sich den neue Herausforderungen beim Breitbandausbau, dem Wohnungswesen, der Abfallwirtschaft aber auch der Wirtschaftsförderung und dem Sozialwesen zu stellen.

Keine Abwahl der direkt gewählten Bürgermeister

„Wir sind über Ihren Vorschlag verwundert, den direkt gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern die Möglichkeit einer Abwahl in den Gemeindevertretungen einzuräumen, wenn diese sich des öffentlichen Vertrauens in ihre Amtsführung nicht mehr sicher sein können“, sagte Siebel. Die Koalitionsfraktionen begründen diesen Vorstoß mit der Situation in Duisburg nach der „Loveparade“.

Die SPD halte es nicht für vertretbar, einen Bürgermeister vom Volk direkt wählen zu lassen, ihn dann aber von der Gemeindevertretung abwählen zu lassen. Das sei verfassungsrechtlich bedenklich. „Ich vermute dahinter grundsätzliche Bedenken der Regierungsfraktionen gegen das Prinzip der Direktwahlen. Wenn das so ist, dann benennen Sie das so und verstecken Sie sich nicht hinter dem Argument der Versorgungsbezüge“, so Siebel abschließend.