
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat bei der heutigen Landtagsdebatte zum Entwurf eines Landesspielhallengesetzes die Dringlichkeit eines solchen Gesetzes betont. Es besteht dringender Handlungsbedarf, den das Land Hessen bis zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht genutzt hat, so der SPD-Politiker. Es müsse erklärtes Ziel sein, das Entstehen von Glückspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen.
Durch ein eigenes Landesspielhallengesetz solle die Anzahl der Spielhallen und Gewinnspielgeräte begrenzt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN sei deshalb zu begrüßen. Nach Auffassung der SPD müssten bei der Umsetzung einige Eckpunkte berücksichtigt werden. So müsste es eine Begrenzung der Spielhallen bezogen auf einzelne Gebiete und Sozialräume geben. Der Gesetzentwurf sieht einen Abstand von 500 Metern vor, insbesondere vor Einrichtungen, die überwiegend von Kindern oder Jugendlichen aufgesucht werden. Mehrfachkonzessionen sollten verboten werden. Es gelte, nur eine Spielhalle pro Gebäude. Darüber hinaus solle die maximalen Anzahl von Geldgewinnspielgeräten pro Spielhalle verringert, Voraussetzungen zum Betrieb einer Spielhalle (z.B. Zuverlässigkeit des Betreibers, Anforderung an Aufsichtspersonal, Schulungen zur Suchtprävention) verschärft, die Kontrollpflichten des Betreibers erweitert, der technische Spielerschutz verbessert und die Öffnungszeiten eingeschränkt werden.
Außerdem müssten der SPD zufolge einige Punkte neu geregelt werden. Die notwendige Quadratmeterzahl pro Geldgewinn-Spielgerät müsse von derzeit 12 auf mindestens 15 Quadratmeter und die Mindestspieldauer pro Spiel von 5 auf mindestens 20 Sekunden erhöht werden. Der maximal nötige Spielverlust solle von 80 auf 40 Euro und die maximale Gewinnmöglichkeit von 500 auf 150 Euro gesenkt werden.
Wer es ernst meint mit der Bekämpfung der Spielsucht muss weitergehende Regelungen auf den Weg bringen. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf. CDU und FDP sollten erst gar nicht versuchen, die Verabschiedung des Gesetzentwurfes auf die lange Bank zu schieben, so Rudolph.