
Die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat anlässlich der Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen den massiven Rückzug der Justiz aus der Fläche kritisiert und schwarz-gelb Wortbruch vorgeworfen. Im Koalitionsvertag von CDU und FDP 2004 haben sich die Regierungskoalitionen noch für eine bürgernahe Justiz ausgesprochen, kritisierte die Rechtspolitikerin am Dienstag im Hessischen Landtag.
Nun würden, nachdem 2004 bereits acht Amtsgerichte geschlossen und vier weitere zu Zweigstellen degradiert wurden, acht weitere Amtsgerichte und Zweigstellen aufgelöst. Zusätzlich ginge es diesmal auch der Arbeitsgerichtsbarkeit an den Kragen.
Wir haben schon immer gesagt, dass die entsprechenden Gutachten des Rechnungshofs aus dem Jahre 2003 bis 2005 zu veraltet sind, um auf ihnen im Jahre 2011 eine valide Entscheidung stützen zu können, sagte Hofmann.
Dies sehe wohl nun selbst der Rechnungshof, der aktuell die Frage der Schließung von Gerichten überprüfe. Diese Überprüfung müsste für das Justizministerium doch Anlass genug sein, zunächst die Prüfungsergebnisse, bevor vorschnell weitere Gerichte geschlossen und damit Fakten geschaffen würden. Fakt sei, dass die angeblichen Einsparungen durch die Gerichtsschließungen weder durch parlamentarische Initiativen, Nachfragen, auch der Verbände, bis zum heutigen Tage nicht präzise dargelegt und belegt werden konnten.
Der zunehmende Einzug von e-justice in der Justiz sei zwar sichtbar, werde aber auch in Zukunft etwa in Betreuungssachen den persönlichen Kontakt nicht ersetzen. In vielen Verfahren, etwa dem obligatorischen Gütetermin müssten die Parteien vor Gericht erscheinen. Zentral für einen Rechtsstaat ist vor allem eine bürgernahe Justiz auch in der Fläche. Zudem sind Ihre vermeintlichen Einsparungen alternativlos. Seit Jahren fordern wir Sie auf, gerade in der Justiz bei der nvs/SAP R 3 einzusparen und es gerade in der Justiz auf ein mindestnotwendiges Maß zurückzufahren. Hier könnten Gelder in zweistelliger Millionenhöhe eingespart werden, so die SPD-Politikerin.
Hier müsste dringend umgesteuert werden. Dies würde im Übrigen auch sehr zur Mitarbeiterzufriedenheit in der Justiz beitragen, über bloße Willensbekundungen sei die Landesregierung allerdings noch nicht hinausgekommen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt! Herr Hahn, Sie selbst haben stets den Satz propagiert, es müsse intelligent gespart, statt dumm gekürzt werden. Ihren eigenen Ansprüchen werden Sie mit diesem Gesetz nicht gerecht!