Wohnungsbau in Hessen braucht wieder eine soziale Orientierung

Bei der heutigen Landtagsdebatte hat der wohnungsbaupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Michael Siebel die Landesregierung aufgefordert, ein Hessisches Wohnbaufördergesetz zu verabschieden. „Vor dem Hintergrund, dass Wohnen ein Grundbedürfnis des Menschen ist, geht die Hessische Landesregierung wirklich schändlich mit diesem Thema um“, sagte Siebel in Wiesbaden.

Das Institut Wohnen und Umwelt habe im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung untersucht, welche Wohnungsbedarfe bis zum Jahr 2030 für Hessen bestehen. Danach müssen pro Jahr 16.000 Wohnungen fertiggestellt werden. Während im Jahr 1990 noch 8,6 Prozent des Wohnungsbestandes einer Sozialbindung unterlagen, seien es 2009 noch 4,6 Prozent des gesamten Wohnungsbestands. In den kommenden Jahren werden bis 2015 weitere knapp 18.000 Wohnungen aus dem Bestand herausfallen, bis 2020 nochmals knapp 24.000.

Aus diesem Grund habe die SPD Fraktion bereits im Januar Eckpunkte für ein hessisches Wohnungsbauförderungsgesetz vorgelegt. Das Gesetz solle den Ausbau der öffentlichen Wohnungsbauförderung sowie den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus beinhalten und Regelungen des Mieterschutzes als zentralen Bestandteil des Landesrechts sowie die Verpflichtung der Evaluation von Förderprogrammen festschreiben. Ziele der sozialen Wohnraumförderung sei es, Wohnraum für Haushalte zu schaffen und zu erhalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Darüber hinaus solle bestehender Wohnraum an den Erfordernissen des demographischen Wandels angepasst und energetisch nachgerüstet werden. Es soll eine Verpflichtung zur energetischen Sanierung bei Neu- und Umbau vorgesehen werden, der die Förderung regenerativer Energien im Auge hat.

In diesen Tagen habe sich die Landesregierung einen neuen Skandal geleistet. Mit Schreiben vom 5. April wurden 56 Magistrate hessischer Kommunen darüber informiert, dass das Gesetz über die Fehlsubventionsabgabe auslaufen soll. Damit würden den Kommunen 15 Millionen Euro pro Jahr für den sozialen Wohnungsbau oder den Rückkauf von Sozialbindungen entzogen.