Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Schwarz-Gelbe Ablenkungsstrategie ist verfassungswidrig

Als „schwere juristische Niederlage für die schwarz-gelbe Koalition“ hat der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thorsten Schäfer-Gümbel das heutige Urteil des Staatsgerichtshofs zum Steuerfahnder-Untersuchungsausschuss gewertet. „Der Staatsgerichtshof hat mit einem wegweisenden Urteil die Rechte der Opposition vor dem Angriff der Mehrheit geschützt“, sagte Schäfer-Gümbel in Wiesbaden.

„Schwarz-Gelb hat versucht, das Untersuchungsrecht zu beschneiden und ist damit gescheitert. Das ist gut für die Demokratie. Das Urteil ist die Quittung für die Arroganz der Macht, mit der CDU und FDP die Minderheitenrechte missachtet haben“, so der SPD-Politiker.

Die sachfremde Erweiterung des Untersuchungsauftrags durch die Regierungsmehrheit sollte vom Kern des Steuerfahnderskandals ablenken, so Schäfer-Gümbel. „Der Staatsgerichtshof hat diese Ablenkungsstrategie gestoppt und damit das wichtigste Kontrollinstrument des Parlaments gestärkt.“ Auch bei der Zulässigkeit der Beweisanträge habe der Staatsgerichtshof dem Missbrauch durch die Mehrheit Einhalt geboten. „Wir sind sehr froh, dass der Staatsgerichtshof den Tricks der Koalition zur Behinderung der Aufklärung heute einen Riegel vorgeschoben hat“, sagte Schäfer-Gümbel.

Die SPD-Fraktion erwarte, dass die Ausschussarbeit jetzt zügig und zielgerichtet vorankomme. „Die Mehrheit muss jetzt mit ihren Verzögerungsspielen aufhören.“

Als „vollends absurd“ bezeichnete Schäfer-Gümbel den Versuch des CDU-Obmanns Peter Beuth, das Staatsgerichtshofsurteil als Sieg der Mehrheit umzudeuten. „Klarer verlieren kann man kaum. Die Äußerungen von Herrn Beuth sind nicht nur Zeichen mangelnder Einsichtsfähigkeit, sondern sprechen vor allem für mangelnden Respekt vor dem hessischen Verfassungsgericht.“