
Die mittelstandspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Sabine Waschke, hat die gestrige Anhörung zu einem SPD-Entwurf eines Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz als Bestätigung der im Gesetz dargelegten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anliegen bezeichnet. Mit unserem Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz haben wir sowohl eine zeitgemäße Grundlage für die Förderung kleiner, kleinster und mittlerer Unternehmen geschaffen, als auch einen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping auf den Weg gebracht, sagte die SPD-Politikerin am Freitag in Wiesbaden.
Im europäischen Vergleich habe Deutschland schon jetzt den größten Niedriglohnsektor. Der Druck auf die Löhne werde sich, wenn zum 1. Mai die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union in Kraft trete, weiter verschärfen. Dann könnten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus allen EU-Staaten außer Rumänien und Bulgarien ihren Arbeitsplatz in der EU frei wählen. Die SPD hat deshalb rechtzeitig vor dem 1. Mai die Initiative ergriffen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auch die Unternehmen, die anständige Löhne zahlen, vor Dumpingkonkurrenz zu schützen, erklärte Waschke. Unsere Tariftreueregelungen führen dazu, dass der Wettbewerb über die wirtschaftlich beste Leistung und über Qualität und nicht über die Löhne geführt wird. Das Qualitätssiegel Made in Germany könne man nicht mit Billiglöhnen erhalten. Daher überlege die SPD, der Empfehlung des DGB zu folgen und wie in den Vergabevorschriften der Länder Bremen, Berlin und Rheinland-Pfalz auch einen Mindestlohn von 8,50 Euro als Lohnuntergrenze im Gesetz festzuschreiben.
Die marktradikalen Zeiten sind vorbei. Das zeigt sich auch daran, dass die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei öffentlichen Vergaben, also beim Einsatz von Steuergeldern, überwiegend positiv aufgenommen wurde, so Waschke. Es habe die Bestätigung gegeben, dass die Regelungen im Gesetz der SPD, den Anforderungen der Europäischen Union entsprechen. Diese könne nun nicht mehr, wie beim Gesetz der Landesregierung, das derzeit keine Anwendung finde, als Ausrede für das Nicht-Handeln herhalten.
Mit unserem Gesetzentwurf ist die Landesregierung auch aufgefordert, Farbe in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsstrategie zu bekennen, erklärte die mittelstandspolitische Sprecherin. Seit Herbst 2009 würde ressortübergreifend an einem Konzept für eine soziale und ökologische Beschaffung gearbeitet. Es ist an der Zeit, dass aus der Arbeit der Kommissionen der Landesregierung auch einmal Ergebnisse und nicht nur Sonntagsreden herauskommen.
Uns freut auch die Unterstützung für die Institutionalisierung mittelständischer Interessen in Form eines Mittelstandsbeirats und für die Einführung einer Mittelstandsklausel, erklärte Waschke.
Der Mittelstandsbeirat werde als Beratungsgremium für die Landesregierung eingerichtet und soll einen kontinuierlichen Austausch über mittelstandsrelevante Fragen gewährleisten. Er habe auch die Möglichkeit im Sinne eines rationalen Bürokratieabbaus alte Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf ihre Mittelstandsverträglichkeit zu überprüfen und Empfehlungen dazu abzugeben.
Die Mittelstandsklausel stelle Transparenz in Bezug auf die Auswirkungen von Rechtsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen her. Insbesondere solle so festgestellt werden, in wie weit die Rechtsvorschriften in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße zu unterschiedlichen Belastungen führen. Insbesondere für Kleinstbetriebe müssen hier Entlastungen geschaffen werden, forderte Waschke.