Erleichterungen für Feuerwehrführerschein zügig vorbereiten und umsetzen

Als „längst überfälligen Schritt“, bezeichnete der feuerwehrpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Dieter Franz, den Beschluss zum Feuerwehrführerschein im Verkehrsausschuss des Bundestages. Damit die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des Technische Hilfswerks und des Katastrophenschutzes erhalten bleibe, solle danach durch die Länder eine Sonderfahrerlaubnis für Mitglieder dieser Dienste erteilt werden können.

Zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen könne nun auf Grundlage einer speziellen Prüfung und einer internen Einweisung eine Sonderfahrerlaubnis vergeben werden.
Diese Sonderregelung sei dringend erforderlich, weil durch die Einführung der neuen Führerscheinklassen seit 1999 für das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen der PKW-Führerschein nicht mehr ausreichend sei, sondern ein Führerschein der Klasse C 1 gefordert werde, erläuterte der Sozialdemokrat.

Hinzu komme, dass die Einsatzfahrzeuge aus technischen Gründen schwerer geworden seien, so dass selbst kleinere Fahrzeuge in der Regel die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen überschreiten würden. Für diese Fahrzeuge stünden immer weniger Fahrer zur Verfügung, stellte der Fachpolitiker fest und verwies auf eine Schätzung des Deutschen Feuerwehrverbandes, nach der bundesweit 16.000 Fahrzeuge betroffen seien, für die in der Regel fünf oder mehr Fahrer benötigt würden, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten.

Nach einer unbefriedigenden Zwischenlösung, die eine Sonderfahrerlaubnis für Feuerwehrleute mit dem Führerschein C1 bis 4,75 t ermöglicht habe, eröffne nun die vom Bund vorgesehene Möglichkeit die Gewichtsbegrenzung für die Sonderfahrgenehmigung auf 7,5t zu erhöhen. Damit seien die meisten Feuerwehrfahrzeuge wieder abgedeckt und das Führen der Einsatzfahrzeuge nach internen Schulungen für Katastrophenschutz, Feuerwehr, Rettungsdienste und technische Hilfskräfte sei wieder möglich.

Franz forderte nun die Hessische Landesregierung auf, schnell eine eigene Regelung vorzubereiten, damit die freiwilligen Feuerwehrleute in Hessen die Fahrerlaubnis zügig erhalten können. Bei dieser Gelegenheit erhalte die Landesregierung dann auch nochmals Gelegenheit darüber nachzudenken, ob sie an der Verordnung festhalten wolle, die Kosten der notwendigen Fortbildungen von den Landkreisen einziehen zu lassen und die Frage der Erstattung gegenüber den freiwilligen Helfern den Gemeinden zu überlassen. „Dieses unsinnige und bürokratische Verfahren muss dringend überdacht und verändert werden. Es dürfen weder die freiwilligen Helfer auf den zusätzlichen Führerscheinkosten sitzen beleiben noch könne die Kostenfrage allein auf dem Rücken der ohnehin finanziell über Gebühr belasteten Kommunen geregelt werden“, so Franz weiter.