
Mit den Worten Das verdienen Frauen nicht sie verdienen mehr! hat die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag Petra Fuhrmann anlässlich des morgigen Equal Pay Days auf die immer noch weit auseinander klaffende Gehaltslücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam gemacht. Schon seit Jahren fordere sie Politik und Wirtschaft auf, Frauen endlich angemessen und gleich zu bezahlen.
Seit Jahren liegt der durchschnittliche Bruttostundenlohn von Frauen in Deutschland unverändert 23 Prozent unter dem der Männer damit ist Deutschland auf EU-Ebene eines der traurigen Schlusslichter, sagt Fuhrmann in Anspielung auf den EU-weiten Durchschnitt von 17 Prozent. Auch die Tatsache, dass Teilzeitbeschäftigung noch immer eine Frauendomäne ist, trage erheblich zu den gravierenden Lohnunterschieden bei. Schließlich erhalten Teilzeitbeschäftigte durchschnittlich einen 4,27 Euro niedrigeren Stundenlohn als Vollzeitbeschäftigte. Das ist einer modernen Gesellschaft absolut unwürdig, so Fuhrmann. Es gelte, endlich das Prinzip Gleiches Geld für gleiche Arbeit durchzusetzen und Niedriglöhne für Frauen zu bekämpfen.
Artikel 3 des Grundgesetzes garantiere die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Das beziehe sich vor allem auf das Berufsleben und die Arbeitsleistung von Frauen. Der Grundsatz der gleichen Entlohnung sei bereits mit dem EG-Vertrag von 1957 eingeführt worden. Mit Unterzeichnung des Amsterdamer Vertrages von 1997 verpflichte sich Deutschland, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Handlungsfeldern zu fördern. Dennoch müssten Frauen im 21. Jahrhundert dafür kämpfen, das gleiche Entgelt wie ihre männlichen Kollegen zu bekommen.
Gleichberechtigung, die nur auf dem Papier existiert und in der Praxis nicht durchgesetzt wird, weil es an entsprechenden Instrumenten fehlt, ist wertlos. Wir brauchen ein verbindlich geltendes Entgeltgleichheitsgesetz, wie es aktuell die SPD-Bundestagsfraktion fordert, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der hessischen SPD-Landtagsfraktion. Ohne rechtliche Kontrollmechanismen sei eine tatsächliche Umsetzung der Gleichbezahlung von Frauen und Männern nicht zu gewährleisen, so Fuhrmann weiter.