„Risikozuschläge“ für Frauen bei Kranken- oder Rentenversicherungen unzulässig

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Petra Fuhrmann hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach so genannte Risikozuschläge für Frauen bei Kranken- oder Rentenversicherung unzulässig sind, begrüßt. „Spätestens ab Ende 2012 müssen alle Versicherungen so genannte Unisex-Tarife anbieten, Ausnahmen sind dann nicht mehr zulässig“, erläuterte Fuhrmann.

Die Versicherungsunternehmen verlangten bisher Zuschläge für Frauen bei Krankenversicherungen, da diese durch mögliche Schwangerschaften im statistischen Mittel mehr Kosten verursachen würden. Bei Rentenversicherungen wurde die höhere Lebenserwartung von Frauen als Grund für eine höhere Beitragsrechnung angeführt. Die jetzt erforderlich werdenden Unisex-Tarife machen keine Unterschiede mehr aufgrund des Geschlechts.

„Das Geschlecht darf zukünftig bei Versicherungen keine Rolle mehr spielen, denn es ist eine unzulässige Diskriminierung. Damit wird ein weiterer Erfolg in Sachen Gleichberechtigung erzielt, ein gutes Signal gerade im Zusammenhang mit dem 100. Internationalen Frauentag, den wir in diesem Jahr begehen“, stellte Fuhrmann fest. Sie äußerte die Erwartung, dass die Versicherungswirtschaft die Gelegenheit nicht nutzen könne, um allgemeine Beitragserhöhungen zu verschleiern. „Die Verbraucher sind heute aufgeklärt und nutzen ihre Möglichkeiten am Markt. Es gibt eine Vielzahl von seriösen Angeboten, so dass es unwahrscheinlich ist, dass abgesprochene Beitragserhöhungen durchsetzbar wären“, erläuterte Fuhrmann abschließend.