
Das ist ein guter Tag für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmen und eine herbe Schlappe für die Landesregierung so das erste Fazit des Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion Thorsten Schäfer-Gümbel zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg. Das Bundesverfassungsgericht hat die Privatisierung des Uniklinikums Gießen und Marburg in einem wesentlichem Teil für verfassungswidrig erklärt. Die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden durch Schwarz-Gelb bei der Privatisierung missachtet. Das ist ein erneuter Beleg für die Gutsherrenmentalität der Landesregierungen Koch und Bouffier, so Schäfer-Gümbel.
Die Überleitung der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist durch das Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden und hat deren Rechte missachtet. Ihre Arbeitsverhältnisse wurden zunächst aus dem Landesdienst auf die Universitätskliniken und mit deren Privatisierung im Jahr 2006 auf die umgewandelte Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen. Das verletzte die Grundrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil man ihnen kein Widerspruchsrecht einräumte, erläuterte Schäfer-Gümbel.
Schäfer-Gümbel warf der Landesregierung vor, in ihrer Privatisierungseuphorie die Schutzrechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sträflich missachtet zu haben. Die Landesregierung war bestrebt, ihre Vorstellungen schnell durchzudrücken und die erste private Universitätsklinik in Hessen zu haben. Dem gegenüber mussten alle anderen Interessen zurückstehen, das Land hat seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erheblich verletzt. Die Konsequenzen der Entscheidung sind heute noch nicht absehbar. Das ist aber das Ergebnis eines bornierten Umgangs mit den Interessen der Beschäftigten. Denn jetzt haben alle nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Recht, der damals automatisch ausgeführten Überleitung rückwirkend zu widersprechen, stellte Schäfer-Gümbel fest. Davon erfasst sei etwa das gesamte Pflegepersonal.
Die Entscheidung müsse die Landesregierung dazu bewegen, auch andere Privatisierungspläne gründlich zu überprüfen und die Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts offenzulegen. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, in der nächsten Plenarsitzung darzulegen, welche Konsequenzen dieser Beschluss für das Land Hessen hat, vor allen Dingen welche finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind, forderte Schäfer-Gümbel.
Schäfer-Gümbel warnte zugleich die Landesregierung davor, nun die Konsequenzen aus dem Urteil auf dem Rücken der Mitarbeiterin auszutragen.