Inklusionsregelung muss UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen

Die schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Habermann hat den Änderungsantrag der Grünen zum Schulgesetz als „hilfreich“ bezeichnet. „Wir begrüßen, dass die Grünen beim Thema Inklusion unsere Ansätze aufgegriffen haben“, sagte Habermann am Mittwoch in Wiesbaden. Sie hoffe, dass bei der für April terminierten Beratung der beiden Schulgesetzentwürfe der SPD-Fraktion und der Landesregierung die SPD gemeinsam mit den Grünen die Regierungsfraktionen nun doch noch von einer, der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechenden, Lösung überzeugen könnten.

Zwar spreche auch die Landesregierung von dem Ziel, allen Kindern den Zugang zur Regelschule zu eröffnen. Die Ausübung des Elternwillens erschöpfe sich aber in einem Anhörungsrecht der Eltern. Die Entscheidung über den Schulbesuch solle nach Regierungsmeinung der Schulleiter zusammen mit dem staatlichen Schulamt treffen. „De facto ist das die Verhinderung von Inklusion durch die Hintertür“, sagte Habermann.

Im Schulgesetzentwurf der SPD, der bereits seit Spätsommer letzten Jahres vorliegt, sei bereits ein echter Anspruch der Eltern festgelegt, den der Staat zu erfüllen hat. „Wenn Eltern die Beschulung des Kindes in der Regelschule wollen, dann müssen die Voraussetzungen geschaffen werden. Andererseits können die Eltern aber ebenso die Förderschule für ihr Kind wählen – entscheidend ist einzig und alleine die Einschätzung, wo die Kinder am besten gefördert werden können“, sagte Habermann.