Klage der Landkreise ist Beweis für Kommunalfeindlichkeit der Landesregierung

Als „Beweis für die skandalöse Kommunalfeindlichkeit der Landesregierung“ hat der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph die Ankündigung des Hessischen Landkreistages bezeichnet, dass einzelne Landkreise wegen unzureichender Finanzausstattung nun gegen das Land vor den Staatsgerichtshof ziehen. „Es zeigt, wie groß die Not der Kommunen ist, wenn die Landkreise nun zum letzten Mittel greifen und klagen. Diese Landesregierung muss endlich in ihre Schranken verwiesen werden“, sagte Rudolph am Donnerstag in Kassel. „Die Finanzpolitik von Bouffier & Co ist auch Gutachtern zufolge verfassungswidrig.“

Daher halte die SPD-Fraktion die Verfassungsklage für absolut berechtigt und begrüßenswert. Seit Amtsantritt Kochs im Jahre 1999 bis heute habe die Landesregierung den Kommunen insgesamt gut und gerne zwei Milliarden Euro entzogen und immer wieder neue Aufgaben übertragen, ohne die notwendigen Geldmittel dafür bereit zu stellen. Als negativen Höhepunkt bezeichnete der SPD-Politiker das den Kommunen zugemutete Sonderopfer in Höhe von 344 Millionen Euro ab diesem Jahr.

„Mit dieser Praxis muss endlich Schluss sein, und da hilft letztendlich nur eine höchstrichterliche Korrektur“, so Rudolph.