
Der Schulgesetzentwurf der Landesregierung gibt keine oder unbefriedigende Antworten für ein Bildungssystem, das alle Kinder mitnehmen will. Aber er ist nicht alternativlos. Eine Alternative hat die SPD-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf für Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit bereits im September des vergangenen Jahres vorgelegt, stellte die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Habermann in der Debatte um das neue Hessische Schulgesetz fest.
An fünf Punkten machte sie deutlich, dass der Landesregierung jegliche bildungspolitische Perspektive fehle. Die Stärkung der frühen Bildung in der Grundschule finde nicht statt, es gebe keinen Ansatz, den Schulanfang zu flexibilisieren. G8 ist gescheitert und andere Bundesländer fangen an, das Rad zurückzudrehen. Aber Hessen verharrt in den Fehlentscheidungen der Vergangenheit, warf Habermann der Landesregierung vor. Die Mittelstufenschule sei eine Totgeburt und ein untauglicher Versuch, das dreigliedrige Schulsystem zu zementieren.
Die Forderung der UN-Konvention für Behinderte nach gemeinsamer Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern werde durch den gesetzlich verankerten Ressourcenvorbehalt unterlaufen. Das zentrale Projekt der selbstverantwortlichen Schule sei durch überbordende Detailregelungen und fehlende Ausstattung der Schulen vom Scheitern bedroht. Dieses Schulgesetz ist wahrlich kein großer Wurf, so Habermann, hier wird Behutsamkeit mit Stillstand verwechselt.