Dr. Thomas Spies (SPD): Arbeitnehmerschutz im Gesundheitswesen ist Patientenschutz

„Wer sich aus falsch verstandenem Dienst am Patienten überfordert, schadet sich und gefährdet möglicherweise Patienten. Deshalb ist die Wahrnehmung von Beschäftigteninteressen nicht nur Recht, sondern auch Pflicht der Beschäftigten im Gesundheitswesen“, sagte Dr. Thomas Spies, gesundheitspolitischer Sprecher der hessischen SPD-Fraktion, heute auf der ver.di- Landesfachbereichskonferenz Gesundheit in Gladenbach.

Spies erinnerte an die zunehmende Arbeitsverdichtung im Gesundheitswesen, insbesondere in der Pflege, in den letzten zwanzig Jahren. Die Initiative der SPD auf Bundes- und Landesebene Personalmindeststandards in den Krankenhäusern durchzusetzen, sei hier eine wichtige Unterstützung. Er bezeichnete es als unverantwortlich, dass sich CDU und FDP der Einführung von Personalstandards im Hessischen Krankenhausgesetz verweigert hätten. „Aber auch die Beschäftigten müssen ihre Rechte erkämpfen“, so Spies. Wer Überforderungen, Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht, oder andere fragwürdige Arbeitsbedingungen bekämpfe, handle im Interesse der Patienten.

Spies forderte alle Beschäftigten im Gesundheitswesen auf, sich gewerkschaftlich zu engagieren und einer Gewerkschaft beizutreten. „Wenn der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder im Gesundheitswesen so hoch wäre, wie in der Schwerindustrie, so würde unser Gesundheitswesen anders und besser aussehen – für Mitarbeiter und für Patienten“, sagte Spies.