Hat die Staatskanzlei wahren Grund der Rückzahlung Kochs bewusst verschleiert?

Als „in höchstem Maße irreführend“ hat der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph die Art und Weise bezeichnet, in der die hessische Staatskanzlei über die Rückzahlung des Übergangsgeldes durch den ehemaligen Ministerpräsident Roland Koch (CDU) informiert hat. „Die Staatskanzlei hätte darauf hinweisen müssen, dass Koch das Übergangsgeld nicht freiwillig zurückgezahlt hat, sondern nur den gesetzlichen Regelungen nachgekommen ist“, sagte Rudolph.

Dass nun erst auf Nachfrage von Journalisten herauskomme, dass Roland Koch seit seinem Ausscheiden aus dem Amt am 1. September Einkünfte erzielt habe, die nun gemäß Paragraph 9, Absatz 3 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung (LRBezG HE) mit dem Übergangsgeld verrechnet werden müssten, beweise einmal mehr die Intransparenz und Verschleierungstaktik in der Informationspolitik der Landesregierung.

„Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier Informationen bewusst unterschlagen wurden, um Kochs Rückzahlung des Übergangsgeldes den Anstrich einer Wohltat für das Land Hessen und seine Steuerzahler zu geben“, so der SPD-Politiker. Nun habe sich ein weiteres Mal gezeigt, dass weder Koch noch die Landesregierung dem Land und seinen Bürgern etwas schenken wollten. „Unsere Vermutung hat sich bestätigt, dass die Mitteilung der Rückzahlung schlicht als PR-Coup ausgelegt war, nicht anderes“, so Rudolph. „Wie hier einmal mehr versucht wurde, den Bürger über den Tisch zu ziehen, ist ganz schlechter Stil und typisch für die hessische schwarz-gelbe Regierung.“