Günter Rudolph (SPD): Warum zahlt Roland Koch seine Bezüge wirklich zurück?

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, hat das Parlament und die Öffentlichkeit bei der Beurteilung der Ankündigung des ehemaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, seine Übergangsbezüge von rund 50 000 Euro zum Jahresende 2010 zurückzuzahlen, zu Wachsamkeit aufgerufen. „Bislang hat keiner davon gesprochen, dass Koch das Übergangsgeld auch tatsächlich freiwillig zurückgezahlt hat“, sagte der SPD-Politiker.

Laut Paragraph 9 Abs. 3 des Hessischen Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung vom 27. Juli 1993 (LRBezG HE) sei Koch unter bestimmten Umständen nämlich sogar verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen. Das Gesetz sieht vor, dass Erwerbseinkommen aus Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes auf das Übergangsgeld angerechnet werden müssen. „Es ist ja nicht auszuschließen, dass Koch in der Zeit zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2010 etwa Einnahmen erzielt hat, die mit dem Übergangsgeld zu verrechnen sind“, sagte Rudolph. Der Sachverhalt müsse überprüft werden.

„Koch hat in seinen 11 Jahren als Ministerpräsident immer wieder bewiesen, wie flexibel er das Wort Wahrheit auslegt“, sagte der SPD-Politiker. Es sei also kaum verwunderlich, wenn es sich bei der Ankündigung auch in diesem Fall um einen geschickten PR-Trick handele und nicht um Kochs neu entdeckte soziale Ader gegenüber dem Land Hessen. „Ministerpräsident Bouffier ist nun aufgefordert zu erklären, ob für Herrn Koch tatsächlich nur die geltende Rechtslage angewandt wurde“, so Rudolph.