
Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser hat das zögerliche Vorgehen des Innenministeriums im Falle des im 2006 unrechtmäßig in Gewahrsam genommenen Herrn B. erneut kritisiert. Obwohl es begründeten Anlass zur Aufklärung gibt, zieht es das Innenministerium vor, entweder gar nichts zu unternehmen oder auf Zeit zu spielen, sagte Faeser am Donnerstag in Wiesbaden.
Die unrechtmäßige in Gewahrsamname des Herrn B. sei vom Polizeipräsidium Gießen bis heute nicht aufgeklärt worden, so Faeser. Fest stehe, dass sich der Polizeipräsident in Gießen bis zum August dieses Jahres außer Stande gesehen habe, dar zu legen, wie jemand der von der Gießener Polizei überwacht wurde, wegen einer in dieser Zeit begangenen Straftat ebenfalls von der Gießener Polizei in Gewahrsam genommen werden konnte und warum die Gießener Polizei dies in der anschließenden gerichtlichen Überprüfung erst in zweiter Instanz dem Oberlandesgericht eingestand.
Nachdem der damalige Landespolizeipräsident Nedela am 26.08.2010 im Innenausschuss ebenfalls nichts Konkretes zur disziplinarrechtlichen Überprüfung der internen Vorgänge im Polizeipräsidium Mittelhessen vortragen konnte, habe die SPD Anfang Oktober durch einen Berichtsantrag (Drs. 18/2957) versucht, zur Aufklärung der Abläufe aus dem Jahr 2006 beizutragen.
Die Beantwortung der Fragen sei seit Anfang dieses Monats überfällig, stellte die Innenpolitikerin fest. Die Sozialdemokratin forderte den Innenminister deshalb auf, auch diesen prekären Sachverhalt umgehend umfassend aufklären zu lassen.
Im Interesse der Polizei müsse alles unternommen werden, den Eindruck zu verhindern, dass die Ursachen für offenkundig rechtswidriges Verhalten in der Polizei verschleiert oder nicht aufgeklärt würden.