Günter Rudolph (SPD): Erst denken, dann schreiben, Herr Beuth!

„Der Generalsekretär der hessischen CDU, Peter Beuth, hätte besser zuerst nachdenken sollen, bevor er in einer Pressemeldung über die angebliche Belastung der Kommunen durch SPD und Grüne fabuliert“, stellte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph fest.

„Mir ist nicht bekannt, dass die SPD einen Regelsatz von 420 Euro gefordert hätte. Wir wollen eine nachvollziehbare, gerechte Regelung, aber vor allen Dingen eine Ausweitung des Bildungspakets für Kinder von Geringverdienern, denn diese haben die gleichen Probleme. Und wir wollen einen Mindestlohn, der verhindert, dass immer mehr Menschen aufstockende Hilfe in Anspruch nehmen müssen“, sagte Rudolph.

Abgesehen davon belaste ein höherer Regelsatz aber nicht die kommunalen Haushalte, sondern den des Bundes. Hier habe Herr Beuth offensichtlich eine Wissenslücke (§ 46 Sozialgesetzbuch II).

„Die Verursacher sitzen in Ihren Reihen, Herr Beuth! Die Kommunen werden dadurch belastet, dass sich der Bund mehr und mehr aus den Unterkunftskosten zurückzieht. Zusätzlich belastet werden die Kommunen außerdem dadurch, dass Verdienste, die ein Grundsicherungsempfänger hat, immer nur auf den Regelsatz angerechnet werden und nicht auf die Unterkunftskosten“, so Rudolph weiter. Entlastet würde so nur der Bundeshaushalt, während die Kommunen durch steigende Mieten immer mehr belastet würden.

„Es ist außerdem schon dreist, wenn gerade der Generalsekretär der hessischen CDU andere wegen angeblicher Belastungen der Kommunen beschimpft“, kritisierte Rudolph. So habe die hessische Landesregierung den Kommunen 344 Millionen im Kommunalen Finanzausgleich gekürzt und bei den durch das Land erhöhten Personalschlüsseln für Kindertagesstätten ihre Zusage nach Erstattung nicht eingehalten. „Wenn jemand die Kommunen schröpft, dann die Hessische Landesregierung. Herr Beuth sollte seine Pressemeldung umschreiben und die eigene Landesregierung zum Umdenken auffordern“, so Rudolph abschließend.