Heike Habermann (SPD): Erstattung von Schülerbeförderungskosten ist nur folgerichtig

Die SPD-Fraktion hat bei der Debatte im Wiesbadener Landtag am Donnerstag den Verdienst der Regierung bei der Durchsetzung der Schülerbeförderungskosten in der Oberstufe in Frage gestellt. „Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber den klaren Auftrag gegeben, bei der Festlegung der Regelsätze des SGB II die Teilhabe von Kindern an Bildungsangeboten sicherzustellen. Deshalb war es folgerichtig, die Schülerbeförderungskosten in der Oberstufe zu erstatten, das ist kein Verdienst dieser Landesregierung“, sagte die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Habermann, in der Debatte über das Bildungspaket in Hartz IV fest.

Jüngste Urteile wie etwa das des Marburger Sozialgerichts hätten deutlich gemacht, dass der Zugang zu Bildungsangeboten und damit die Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu den unbedingt erforderlichen Teilhaberechten eines Kindes gehöre. Trotzdem bleibe das Bildungspaket weit hinter den sozial- und bildungspolitischen Erfordernissen zurück und sei deshalb insgesamt nicht zustimmungsfähig. Gesellschaftliche Teilhabe und bessere Bildungschancen von Kindern könnten mit dem unzureichenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht sichergestellt werden.

Habermann verwies auf den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion für ein Hessisches Ausbildungsförderungsgesetz, mit dem über den Kreis der Bezieher von SGB II-Leistungen hinaus Kinder aus einkommensschwachen Familien in der Oberstufe gefördert werden sollen. Solange der Bildungserfolg von Kindern von der Herkunft und dem Geldbeutel der Eltern abhänge, müsse auch das Land dafür sorgen, dass die Chancen aller Kinder erhalten bleiben. „In der Anhörung stieß unser Gesetzentwurf auf große Zustimmung bei den Anzuhörenden. Jetzt kann die Koalition beweisen, dass sie Bildungsbeteiligung auch in Hessen fördern will und unseren Gesetzentwurf annehmen“, so Habermann.