Dr. Thomas Spies: Verfassungswidrig bleibt verfassungswidrig

Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag lehnt das von der Regierungskoalition vorgelegte Uniklinikagesetz ab. „Der vorliegende Entwurf zum Uniklinikgesetz bleibt verfassungswidrig, weil die Forschungsfreiheit gefährdet bleibt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD Landtagsfraktion Dr. Thomas Spies zur Dritten Lesung des Uniklinikgesetzes am Donnerstag im Hessischen Landtag.

„Das Grundrecht der Forschungsfreiheit kann nicht zur Disposition eines Aufsichtsrates stehen“, so Spies. Zahlreiche Urteile des Verfassungsgerichts hätten deutlich gemacht, dass die Wissenschaftsfreiheit ein sensibles Gut ist. „Die Organisation muss so orgnistiert werden, dass Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit ausgeschlossen sind“, so Spies.

Genau das war bisher der Fall, wird aber durch die Novelle in Frage gestellt. „Niemand aus Regierung, CDU und FDP konnte erklären, warum der Dekan nicht mehr widersprechen, sondern nur noch beraten darf“, so Spies. Dabei könne dieser nur mit starken Kontrollrechten die Forschungsfreiheit durchsetzen. „Da es in zehn Jahren kaum einen Fall gab, in dem solche Konflikte eskalierten, bleibt unverständlich, warum eine gute Regelung durch eine verfassungswidrige ersetzt werden. Deshalb lehnt die SPD das Änderungsgesetz ab“, sagte Spies.