
Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag kritisierte bei der Plenardebatte am Mittwoch, dass die öffentliche Anhörung zum neuen Hessischen Naturschutzgesetz ohne Folgen geblieben sei. Der SPD-Landtagsabgeordnete Heinz Lotz erklärte am in Wiesbaden: Man kann von der Politik eine verantwortungsvolle Auswertung einer Anhörung erwarten. Stattdessen fand jedoch kein einziger Verbesserungsvorschlag, keine einzige Stellungnahme, den Weg in das weitere Gesetzgebungsverfahren.
Auch der schwarz-gelbe Änderungsantrag habe größtenteils nur redaktionelle Änderungen ergeben. Lediglich auf das Thema Bewirtschaftungsplan sei eingegangen worden. Da sich im Wesentlichen nichts geändert habe, könne sich auch an der ablehnenden Haltung der SPD-Landtagsfraktion nichts ändern.
Es fehlt nach wie vor die Aufnahme von Naturschutzbeiräten in die obere Naturschutzbehörde. Warum ist das an dieser wichtigen Stelle nicht gewollt?, fragte Heinz Lotz. Zudem sei der Dreiklang aus Vermeidung, Ausgleich und Ersatz einer der Grundpfeiler des Naturschutzes und dürfe deshalb nicht aufgeweicht werden. Auch sei an den Landschaftsrahmenplänen oder dem festgeschriebenen Naturraumbezug nicht festgehalten worden.
Die Föderalismusreform und die damit verbundene Abweichungsgesetzgebung ermöglicht es den Ländern, notwendige Neuordnungen des Naturschutzrechtes in die eigenen Hände zu nehmen. Das im Juli 2010 verabschiedete Bundesnaturschutzgesetz machte das Hessische Naturschutzgesetz unanwendbar. Nachdem der Gesetzentwurf der Landesregierung erschienen war, hatte der Umweltausschuss eine mündliche Anhörung von Experten angeregt.