Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz kann Dumpinglöhne verhindern

Außerordentlich kritisch beurteilt die mittelstandpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Sabine Waschke, die Haltung der Landesregierung zum Mittelstandsgesetz. „Das zum Jahresende auslaufende Gesetz von 1974 entspricht nicht mehr den neuen europäischen Arbeitsmarktbedingungen. Dennoch soll das 36 Jahre alte Gesetz einfach verlängert werden“, so die SPD-Abgeordnete in der Plenardebatte zum SPD-Entwurf eines Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz am Dienstag in Wiesbaden.
Das von der SPD eingebrachte Gesetz hingegen trage den neuen europäischen Arbeitsmarktbedingungen und Herausforderungen eines sich permanent ändernden Arbeitsmarktes Rechnung. Mit dem Vergabegesetz solle verhindert werden, dass beim Wettbewerb um öffentliche Aufträge, Unternehmen mit Tarifverträgen durch Billiganbieter ohne Sozialstandards vom Markt gedrängt werden. Als Vergabekriterien gelten Tariftreue, die berufliche Erstausbildung, die Berücksichtigung von Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und die ILO-Kernarbeitsnormen. Dumpinglöhne würden so verhindert. „Mit unserem Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz, das wir als SPD heute vorlegen, schaffen wir gute Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen Mittelstand, denn unser Vergabeteil entspricht nicht nur der europäischen Rechtslage, sondern vor allem den neuen europäischen Arbeitsmarktbedingungen“, so Waschke.
Die Stillhalte-Strategie von CDU/FDP habe für den mittelständischen Arbeitsmarkt in Hessen fatale Folgen. „Die hessischen Betriebe stehen zukünftig im Kampf um Aufträge in Konkurrenz zu den Angeboten osteuropäischer Betriebe, die ein ganz anderes Lohnniveau und andere Sozialstandards besitzen. Das gefährdet viele Arbeitsplätze in Deutschland und führt zu einem Wettbewerb der Dumpinglöhne“, so Waschke. Letzterer würde dadurch befeuert, dass ab Mai kommenden Jahres Arbeitnehmer aus dem osteuropäischen Raum mit deutlich geringeren Lohnansprüchen auf dem deutschen Markt ohne Einschränkungen arbeiten könnten.
Mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen böten dem Mittelstand mehr Kontrolle und Transparenz der Politik und der öffentlichen Hand. Eine Mittelstandsklausel schreibe vor Erlass oder Novellierung von mittelstandsrelevanten Rechtsvorschriften deren Überprüfung vor. Zu prüfen seien die Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand und Beschäftigungsentwicklung. Förderprogramme seien ab einem Finanzvolumen von mindestens einer Million Euro einmal in der Legislaturperiode auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, betonte Waschke.
Waschke empfahl den Fraktionen im Hessischen Landtag, den eingebrachten Gesetzentwurf als Diskussionsgrundlage zu nutzen, um gemeinsam ein gutes Gesetz für den Mittelstand in Hessen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verabschieden.