Dr. Thomas Spies (SPD): Im Krankenhaus ist Arbeitsschutz auch Patientenschutz

„Arbeitsschutz im Krankenhaus ist Patientenschutz!“, sagte Dr. Thomas Spies, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, in der heutigen Landtags-Debatte zum Krankenhausgesetz bei der Vorstellung des Änderungsantrags der SPD-Fraktion in Wiesbaden. Deshalb habe die SPD-Fraktion einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt, der „rettet, was zu retten ist“, so Spies.

In ihrem Änderungsantrag fordert die SPD unter anderem Mindestpersonalzahlen im Krankenhaus verbindlich vorzugeben. „Es gibt die Mindestverordnung für Kindergärten, aber nicht für Krankenhäuser? Das ist absurd!“, so Spies. Außerdem sei automatisierte Arbeitszeiterfassungen und elektronische Systeme zur Erfassung von Zwischenfällen und beinahe Zwischenfällen notwendig, um die Qualität der Betreuung zu sichern. Auch die flächendeckende Krankenhausversorgung für den ländlichen Raum müsse gesichert werden, so Spies. Ebenso sei die psychotherapeutische Versorgung zu integrieren.

„Laut aktuellen Untersuchungen leidet ein Drittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Intensivstationen am Burnout-Syndrom, allein das sollte Grund genug sein, endlich tätig zu werden“, so der Gesundheitspolitiker.