
Immer das gleiche Strickmuster: Seitens der Europäischen Union wird die Einführung von EU-Steuern thematisiert und in den Mitgliedsstaaten wird reflexhaft mit Ablehnung geantwortet. Mit diesen scharfen Worten griff der europapolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Michael Reuter, die Regierungsparteien an. Grund dafür ist der vorliegende Antrag der CDU/FDP-Landesregierung auf Ablehnung von EU-Steuern.
Der Antrag werde nicht einmal ansatzweise dem komplexen Sachverhalt gerecht. Reuter erinnerte daran, dass EU-Kommissar Lewandowski, Kommissar für Finanzpolitik und Haushalt, die EU-Steuer bereits im August dieses Jahres ins Spiel gebracht habe. Der Kommissar nannte eine Steuer auf Finanztransaktionen, eine Luftverkehrsabgabe oder die Einnahmen aus der Versteigerung von CO 2-Emmissionsrechten.
Nach Mitteilung Reuters wäre eine so genannte Transaktionssteuer eine Möglichkeit, neuerliche ungesunde Entwicklungen auf den Finanzmärkten zu verhindern und die Steuer zahlenden Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Es sei an der Zeit, Mittel für den Euro-Rettungsschirm zu generieren, für das nicht die Steuer zahlenden Bürgerinnen und Bürger den Kopf hinhalten sollten. Es ist ein sehr komplexes Thema, dass nicht einfach abgebügelt werden sollte, so Reuter. Aus der Finanzmarktkrise habe die EU – wenn auch nur zögerlich – immerhin erste Konsequenzen gezogen: Neben den bisher eingeleiteten Maßnahmen, Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel zu regulieren, Hedgefonds und Private Equity der europäischen Kontrolle zu unterwerfen, brauche die EU auch die Finanztransaktionssteuer.
Es gebe Berechnungen, dass bei einem Prozentsatz von nur 0,05 %, Einnahmen von national 30 Milliarden Euro und in der EU 200 Milliarden Euro generieren würde Selbst wenn diese Berechnungen zu optimistisch seien, stimmte Reuter EU Kommissar Lewandowski zu, der bereits darauf hingewiesen habe, dass diese Steuer den EU Haushalt maßgeblich speisen könnte. Der SPD-Politiker kritisierte, dass der CDU/FDP-Antrag anscheinend nicht zur Kenntnis genommen habe, dass es nach dem Lissaboner Vertrag möglich sei, auch EU-Steuern als Eigenmittel zu generieren, was natürlich unter dem Zustimmungsvorbehalt der Parlamente der Mitgliedsstaaten stehe.