
Nachdem die Bundesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat und die Kinder von Eltern im Hartz IV-Bezug keine ausreichende finanzielle Förderung für ihre schulische Bildung bis einschließlich der Sekundarstufe II erhalten, dürfen diese Kinder nach Überzeugung der SPD aber nicht im Regen stehen gelassen werden, erklärten die schulpolitische Sprecherin und der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Heike Habermann und Dr. Thomas Spies heute in Wiesbaden.
Deswegen habe die SPD-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag zu ihrem Entwurf des Hessischen Ausbildungsförderungsgesetzes in den Landtag eingebracht, der die Kinder mit Hartz IV-Bezug ausdrücklich als Leistungsempfänger einschließe.
Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass tatsächlich kein Kind aus finanziellen Gründen gehindert ist, eine Fachhochschulreife oder das Abitur zu machen. Aus der Landesförderung, die für diese Kinder in der Regel 100 Euro pro Monat betragen soll, können Unterrichtsmaterialen, Exkursionen und vor allem auch Schulwegkosten beglichen werden, so Habermann und Dr. Spies.
Der Gesetzentwurf mit dem Änderungsantrag befindet sich derzeit im parlamentarischen Beratungsverfahren und wird am 2.12.2010 in einer Anhörung im Landtag mit Experten behandelt.