
Als Fehlschlag bewertete die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Petra Fuhrmann die von der Landesregierung 2007 eingeführte Fachaufsichtsregelung für Unterhaltsvorschuss. Nach Ansicht der Abgeordneten, die eine Kleine Anfrage zum Unterhaltsvorschuss an die Landesregierung gestellt hatte, müsse das Land seine Anstrengungen hier massiv erhöhen.
Nach Angaben der Landesregierung lag die Rückholquote im vergangenen Jahr bei gerade einmal rund 17,43 Prozent. Die Rückholquote bezeichnet den Anteil der für nichtzahlende Väter vom Sozialamt vorgeschossenen Unterhaltszahlungen, die die Schuldner beglichen haben.
Nicht einmal jeder fünfte zahlungsunwillige Unterhaltspflichtige wird in Hessen zur Zahlung herangezogen, kritisierte Fuhrmann. Bei einem leichten Anstieg von 1,6 Prozent seit 2007 von einem Erfolg zu sprechen, sei unredlich. Steigerungen, wie in Frankfurt, das seine Quote von 10,2 (2005) auf 17,21 Prozent in 2009 erhöhen konnte, seien die große Ausnahme.
In anderen Städten, wie etwa Darmstadt oder Bad Homburg, sei die Quote von 16,71 bzw. 16,44 Prozent in 2006 auf 6 bzw. 7,88 Prozent abgestürzt. Unter den Landkreisen bilde der Hochtaunuskreis mit einer Rückholquote von gerade einmal 9,69 Prozent das Schlusslicht, knapp gefolgt vom Landkreis Bergstraße, der auf knapp 11 Prozent komme.
Fuhrmann forderte die Landesregierung auf, sich flächendeckend und nicht nur partiell im Rahmen von Projekten für eine konsequentere Verfolgung von Rückerstattungsansprüchen einzusetzen. Hessen könne sich ein Beispiel nehmen an Bayern, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz, die 2008 Rückgriffsquoten von rund 32, 27 und 25 Prozent hatten.