Schäfer-Gümbel/Waschke: Mittelstand fördern, Beschäftigung ausbauen, Dumpinglöhne verhindern

Thorsten Schäfer-Gümbel, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, und die mittelstandspolitische Sprecherin, Sabine Waschke, haben am Donnerstag in Wiesbaden den Entwurf eines Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz vorgestellt. „Wir wollen den Mittelstand fördern, Beschäftigung ausbauen und Betriebe und Beschäftigte vor Dumpingkonkurrenz schützen“.

„Die kleinen und mittleren Unternehmen sind in Deutschland und in der Europäischen Union die soziale und wirtschaftliche vorherrschende Unternehmensgröße. Knapp zwei Drittel aller hessischen Beschäftigten sind in mittelständischen Betrieben tätig. Der Mittelstand ist das Rückgrat der hessischen Wirtschaft und von maßgeblicher Bedeutung für gute Beschäftigung und Ausbildung“, sagte Schäfer-Gümbel. Das bisherige hessische Mittelstandsgesetz stamme aus dem Jahr 1974 und sei seit Inkrafttreten nahezu unverändert geblieben. Es entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen und laufe zudem Endes des Jahres 2010 aus. „Die Landesregierung hat bis heute keinen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Die schwarz-gelbe Landesregierung macht bei der Förderung des Mittelstands vor allem durch Untätigkeit auf sich aufmerksam“, kritisierten die Sozialdemokraten. „Einmal mehr ist die SPD der Koalition um Längen voraus.“

Mit dem jetzt vorgeschlagenen Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz würden die Rahmenbedingungen für mittelständisches Wirtschaften verbessert und den ökonomischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts Rechnung getragen. Die Themen Aus- und Weiterbildung und die Beratung von Unternehmen, die bereits im alten Gesetz vorgesehen seien, würden aktualisiert und um dienstleistende Maßnahmen erweitert. Zudem würden Verbesserungen im Bereich der finanziellen Förderung entwickelt. Das neue Gesetz trage zudem dem demographischen Wandel, dem Klimaschutz und sozialen Herausforderungen wie der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und der Gleichstellung von Frau und Mann Rechnung. Darüber hinaus habe das Gesetz zum Ziel, ein zeitgemäßes und nachhaltiges Vergabegesetz für Hessen zu schaffen, um Betriebe und Beschäftigte im Wettbewerb um öffentliche Aufträge vor Dumping-Konkurrenz zu schützen. Mit diesem Gesetz würden die Interessen der öffentlichen Auftraggeber, soziale und ökologische Interessen und die Belange der Wirtschaft in einem ausgewogenen Verhältnis miteinander verbunden.

Zeitgemäße Mittelstandsförderung

Schwerpunkt der Förderung des Mittelstandes durch das Land – sowohl durch finanzielle als auch durch dienstleistende Maßnahmen – sollen Existenzgründungen, Existenzfestigungen und Unternehmensnachfolgen mit dem Ziel des Aufbaus und Erhalt von Arbeitsplätzen sein. Dabei sollen vor allem Frauen und Belegschaftsinitativen zur Unternehmensfortführung gefördert werden. Des Weiteren sollen Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft auf genossenschaftlicher Basis und zwischenbetriebliche Kooperationen unterstützt werden. Das Land soll zudem die Sicherstellung des Arbeitskräftebedarfs durch die Unterstützung der dualen Ausbildung und von Ausbildungsverbünden fördern. Auch die Ausbildung soll ein wichtiges Kriterium sein. Deshalb soll Land einen Ausgleich zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Betrieben gewährleisten können. Weitere Förderschwerpunkte sollen lebensbegleitendes Lernen, Weiterbildung und Initiativen zur Fortbildung der bildungsfernen Arbeitnehmer sein. „Forschung und Entwicklung wollen wir unterstützten, um die Innovationsfähigkeit des Mittelstandes zu sichern. Weiterhin wird Ressourcen schonendes Wirtschaften gefördert“, sagte Sabine Waschke.

Moderne Instrumente der Wirtschaftsförderung

Die Instrumente der Wirtschaftförderung würden gegenüber dem alten Gesetz modernisiert, zum Beispiel um Risikokapitalfonds. Von einer zuschussfinanzierten Förderung solle auf eine Förderung, die Rückflüsse generiere, zum Beispiel durch revolvierende Fonds, und eine verstärkte Berücksichtigung europäischer Programme bei der hessischen Mittelstandsförderung hingewirkt werden. Außerdem schlage die SPD vor, zukünftig Förderprogramme ab einem Finanzvolumen von mindestens einer Million Euro einmal in der Legislaturperiode auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.

Mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen

Der Gesetzentwurf sehe zudem eine Mittelstandsklausel vor. In Zukunft solle vor Erlass oder Novellierung von mittelstandsrelevanten Rechtsvorschriften überprüft werden, welche Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand und Beschäftigungsentwicklung in der mittelständischen Wirtschaft zu erwarten seien. „Eine ähnliche Regelung wurde auf europäischer Ebene eingeführt, die zu einem Umdenken geführt hat. Jetzt wird vom Ende her gedacht“, so Waschke.

„Wir wollen mit diesem Gesetz vor allem mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen, die weit über die finanzielle Förderung hinausgehen. Das Gesetz sorgt für mehr Kontrolle und Transparenz der Politik und der öffentlichen Hand und mehr Beteiligung und kurze Wege. Um diese Beteiligung sicherzustellen, soll ein Mittelstandsbeirat und ein Mittelstandsbeauftragter installiert werden, die die Landesregierung in allen Belangen des Mittelstandes berät und der mittelständischen Wirtschaft sowie den Kommunen als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Unternehmen und auch ihre Arbeitnehmervertretungen sollen konkrete Unterstützung durch einen einheitlichen Ansprechpartner für Unternehmenshilfe und Beschäftigungssicherung erhalten, wenn sie sich in Krisensituationen befinden“, so Waschke. Diese Hilfe solle schnell und unmittelbar erfolgen.

Vergabe öffentlicher Aufträge

„Durch die geplanten Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge soll verhindert werden, dass beim Wettbewerb um öffentliche Aufträge, die Konkurrenz durch Absenkung von Sozialstandards vom Markt gedrängt wird. Wir wollen mit diesem Gesetz Dumpingkonkurrenz verhindern“, sagte Waschke. Da das bisherige hessische Vergabegesetz mit dem Europarecht nicht vereinbar sei, vergebe die öffentliche Hand ihre Aufträge grundsätzlich an den günstigsten Anbieter. So entstehe der Druck für die Unternehmer, Angebote zu Dumpingpreisen zu machen. „Der Handlungsbedarf ist dringend: Ab dem 1. Mai 2011 gewährt Deutschland die volle Freizügigkeit für Arbeitskräfte aus Osteuropa. Diese Öffnung des Zugangs zum deutschen Arbeitsmarkt könnte die Situation für den Mittelstand noch verschärfen“, sagte Waschke. Die SPD benenne deshalb ich ihrem Gesetzentwurf europarechtskonforme Vergabekriterien. Als Vergabekriterien werden insbesondere die Tariftreue, die berufliche Erstausbildung, die Berücksichtigung von Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und die ILO-Kernarbeitsnormen vorgesehen“, so Waschke. „Während die Koalition seit Jahren tatenlos zur Kenntnis genommen hat, dass ihr bisheriges Vergabegesetz nicht mit dem Europarecht vereinbar ist, geht die SPD einen großen Schritt voran, um hessische Unternehmen und ihre Mitarbeiter zu schützen.“