Kita-Urteil des NRW-Verfassungsgerichts auch für Hessen wegweisend

Als „wegweisendes Signal auch für Hessen“ hat der familienpolitische Sprecher der hessischen SPD-Landtagsfraktion, Gerhard Merz, das Urteil des Verfassungsgerichthofes Nordrhein-Westfalen zur Kita-Finanzierung bezeichnet. Das Münsteraner Gericht hatte am Dienstag entschieden, dass für die durch die Verpflichtung zum Kita-Ausbau entstandenen Mehrkosten der Kinderbetreuung eindeutig das Land NRW aufkommen muss und nicht die Kommunen.

„Wir begrüßen die klaren Worte des Gerichts“, sagte Merz am Mittwoch. „Es hat damit ein wichtiges Urteil in Sachen Konnexitätsprinzip gefällt, das sicher auch auf die Situation in Hessen Auswirkungen haben wird, denn die verfassungsrechtliche Ausgangslage ist gleich“, erklärte Merz unter Hinweis auf den Streit um die Mehrkosten für die Verbesserung der Personalsituation in den hessischen Kitas im Gefolge der Mindestverordnung des Landes. Zahlreiche Kommunen haben wegen der Weigerung des Landes, ihnen – entgegen eigenen Ankündigungen – die dadurch entstehenden Kosten zu erstatten, Klage vor dem Staatsgerichtshof angekündigt. „Das NRW-Urteil wirft nun ein neues Licht auf diese Klagen und trägt hoffentlich zur Klärung der mit der Kita-Finanzierung zusammenhängenden Fragen in Hessen bei“, sagte Merz weiter.

Die SPD habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass entsprechend dem Konnexitätsprinzip keinesfalls auch noch dieser Mehraufwand auf die ohnehin gebeutelten hessischen Kommunen abgewälzt werden dürfe. Eine zufriedenstellende Regelung stehe bereits seit Verkündung der Verordnung am 30. Dezember 2008, also seit fast zwei Jahren, aus. „Nunmehr muss aber auch über die Regelung der Gesamtfinanzierung des Kita-Ausbaus und der Verbesserung der Qualität in den Kitas neu gesprochen werden“, erklärte Merz, der in diesem Zusammenhang daran erinnerte, dass der frühere Familienminister Banzer eine solche umfassende Regelung angekündigt hatte. „Davon war in den bisherigen Erklärungen des Ministerpräsidenten und von Minister Grüttner nicht mehr viel zu hören.“

Auch deshalb sei die Hessische Landesregierung nun in der Pflicht, zum weiteren Verfahren Stellung zu beziehen und die Kostenübernahme abschließend und rechtlich einwandfrei zu regeln. „Sollte die Regierung Kommunen und Öffentlichkeit hier weiterhin im Unklaren lassen, werden wir das Thema erneut zum Gegenstand der parlamentarischen Debatte machen“, so Merz.