
Das vorliegende Gesetz sei notwendig geworden, weil im Rahmen der Föderalismusbemühungen die bisherige bundeseinheitliche Hinterlegungsordnung zum 1. Dezember 2010 außer Kraft treten wird und deshalb die einzelnen Bundesländer eigene gesetzliche Regelungen erarbeiten und vor allem auch in Kraft setzen müssen, erläuterte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann heute in der Plenarsitzung in Wiesbaden.
Inhaltlich habe die SPD-Fraktion mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wenig Probleme. Es ist positiv, dass dieser Entwurf von allen Landesjustizverwaltungen gemeinsam erarbeitet wurde und nicht jedes Land sein eigenes Süppchen gekocht hat. Dieses gemeinsame Vorgehen schaffe Synergien und bedeute nicht zwingend Gleichmacherei.
Allerdings stelle sich schon die Frage, ob man mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen vernünftig umgehe, wenn man eine bundeseinheitliche Regelung dadurch ersetze, dass sich 16 Landesjustizverwaltungen zusammensetzen, um bundesweit einheitliche 16 Länderregelungen zu schaffen, die dann auch noch von 16 Landesparlamenten beschlossen werden müssten.
Mit dem Gesetzentwurf selber werde das Hinterlegungsrecht klarer strukturiert und effizienter und es werde gleichzeitig das Justizkostenrecht an die neue Rechtslage angepasst.